Zum heutigen Entscheid des
Bundesverfassungsgerichts zum europäisch-kanadischen
Freihandelsabkommen Ceta erklärt der Präsident des Bundesverbandes
mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:
„Freihandelsabkommen dürfen nicht an der Blockade der Exportnation
Nr. 1 in Europa scheitern. Der Mittelstand begrüßt daher das positive
Signal der Karlsruher Richter für Ceta. Das gilt insbesondere auch
deswegen, weil Ceta erst auf Betreiben des deutschen Mittelstands in
entscheidenden Punkten nachverhandelt wurde. So ist die Verhinderung
privater Schiedsgerichte und die Einordnung von Ceta als gemischtes
Abkommen maßgeblich Ergebnis unserer sachlichen Aufklärungsarbeit.
Dass nun statt intransparenter, privater Schiedsgerichte ein
Investitionsgerichtshof mit unabhängigen Richtern, transparenten
Verfahren und Revisionsmöglichkeit entstehen soll, ist dem Einsatz
des Mittelstands zu verdanken, nicht den Konzernen. Dies ist der
Maßstab für einen Neustart der TTIP-Verhandlungen mit den
Amerikanern. Die Politik muss aus Ceta für TTIP lernen. Die
EU-Kommission ist gut beraten, diesmal von Anfang an auf Transparenz
und die Sachkenntnis des Mittelstands zu setzen.“
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Eberhard Vogt
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