Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zur Tarifeinheit erklärt
Mittelstandspräsident Mario Ohoven:
„Der Mittelstand begrüßt ausdrücklich die Klarstellung aus
Karlsruhe zur Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit dem
Grundgesetz. Das Tarifeinheitsgesetz stärkt den Standort Deutschland.
Damit werden die Möglichkeiten von Spartengewerkschaften beschränkt,
das gesamte Wirtschaftsleben in unserem Land lahmzulegen.
Das Gesetz schwächt das Arbeitskampfrecht nicht, sondern bringt
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wieder zum Tragen. Die Praxis,
wonach in einem Unternehmen nach dem Mehrheitsprinzip der
Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der die größte Akzeptanz in der
Belegschaft besitzt, hat sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt
und muss daher erhalten bleiben.“
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