Perspektivwechsel beim Whistleblowing

Der Countdown hat begonnen: In zwei Wochen wird
die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Der
Gesetzesentwurf, der am 16. September von den EU-Ministern seinen
abschließenden Segen erhält, gilt als einer der radikalsten weltweit.
WhistleB freut sich auf stärkeren Schutz für Hinweisgeber, und betont
die Wichtigkeit anonymer Meldungen.

„Die Einstellung zu Whistleblowern hat sich grundlegend geändert.
Das neue Gesetz erkennt den wichtigen Beitrag an, den Hinweisgeber in
der Etablierung von Transparenz in Arbeitsleben und Gesellschaft
leisten,“ sagt Karin Henriksson, Gründungsmitglied von WhistleB,
einem Dienstleister für Whistleblowing-Systeme, der seit 2011
Hunderte von Europäischen Firmen und Behörden berät.

Die neue Richtlinie verpflichtet Unternehmen und andere
Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern, interne Meldekanäle
aufzusetzen. Dabei schreibt das Gesetz auch vor, welche Eigenschaften
diese Kanäle haben müssen, beispielsweise mit Blick auf Wahrung von
Vertraulichkeit und die korrekte Bearbeitung von Fällen.

EU-Mitgliedsstaaten müssen die Direktive innerhalb der nächsten
zwei Jahre, also bis September 2021, in nationales Recht umsetzen.
Dabei werden auch Regelungen zum anonymen Whistleblowing beschlossen.
In den meisten EU-Ländern ist davon auszugehen, dass auch anonyme
Berichte akzeptiert werden.

„Wir wissen aus Erfahrung, dass Anonymität ein wichtiger Faktor
ist, um Angestellte zu motivieren, eine Meldung zu machen. Es freut
uns zusätzlich, dass Organisationen verpflichtet sind, Hinweisgebern
Rückmeldung zu geben, und dass Whistleblower sich auch direkt an
externe Stellen wenden dürfen. Hinweisgeber genießen den selben
Schutz, wenn der interne Meldeweg versagt, beispielsweise als
Ergebnis unzureichender Mechanismen für Kommunikation oder
Follow-up,“ führt Karin Henriksson weiter aus.

Hauptsächlich schreibt die neue EU-Richtlinie folgendes vor:
– Sichere Meldewege: Kanäle, die die Vertraulichkeit des
Hinweisgebers und aller im Bericht genannten Personen gewährleisten.
Die Kanäle müssen nicht-autorisierten Mitarbeitern den Zugang
verwehren.
– Kompetenz: Bestimmung der unparteiischen Person(en), die befugt ist
(sind), Berichte weiterzuverfolgen. Dies beinhaltet Kommunikation mit
dem Hinweisgeber, um weitere Informationen anzufordern oder Feedback
zu geben.
– Feedback und follow-up: Bestätigung des Eingangs von Meldungen beim
Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen und Rückmeldung an den
Hinweisgeber über die Weiterverfolgung der Meldung innerhalb von 3
Monaten. Berichte müssen sorgfältig weiterverfolgt werden,
einschließlich anonymer Meldungen, sofern im Einklang mit nationaler
Gesetzgebung.
– Externe Meldungen: Klare und einfach zugängliche Informationen zur
Regelung von Berichterstattungen an externe Einrichtungen.
– Unterschiedliche Optionen: Die Kanäle müssen schriftliche und/oder
mündliche Berichterstattung über Telefonleitungen oder andere
Sprachnachrichtensysteme und auf Anfrage in einem persönlichen
Gespräch ermöglichen.

Über WhistleB

WhistleB ist ein europäischer Anbieter von Whistleblowing-Diensten
und Experte für Unternehmensethik und Compliance. Wir unterstützen
Kunden bei der Schaffung eines sicheren und transparenteren
Arbeitsumfelds. Das WhistleB-System wird derzeit in mehr als 150
Ländern verwendet, einschließlich aller EU-Länder.

WhistleBs EU Whistleblower Protection Directive Resource Centre
stellt ein großes Angebot an Informationen und Guidelines zur
Verfügung, die auf 20 Jahren Erfahrung im Bereich ethischer
Geschäftsführung und unternehmensinternem Whistleblowing gründen.

Für mehr Informationen über die kommende EU-Richtlinie zum Schutz
von Hinweisgebern, klicken Sie bitte hier:
https://whistleb.com/de/eu-whistleblower-protection-directive/

Pressekontakt:
Karin Henriksson, Gründer und Partner bei WhistleB, Whistleblowing
Centre
Tel. +46 (0)70 444 32 16, Email karin.henriksson@whistleb.com

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