Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag hat der
Q-Pool 100 e.V., die Offizielle Qualitätsvereinigung internationaler
Wirtschaftstrainer und -berater, auf das geplante Jahressteuergesetz
2013 reagiert. Der Gesetzesentwurf, der am 23. November 2012 im
Bundesrat beraten werden soll, sieht gemäß einer EU-Richtlinie vor,
Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien.
Weiterbildungsanbieter dürfen somit keine Umsatzsteuer mehr erheben.
Laut Q-Pool hat das für die Trainingsakademien und in der Folge auch
für deren Zulieferer und Vermieter bedrohliche Auswirkungen. „Die
geplante Änderung gefährdet die gesamte Weiterbildungsbranche des
Firmenkundengeschäfts und setzt unnötig Existenzen aufs Spiel“, sagt
Dr. Dieter Hohl, Präsident des Q-Pools. Mit der Petition sollen dem
Gesetzgeber die Gefahren bewusst gemacht und ein öffentlicher Diskurs
angestoßen werden. „Als eine der führenden
Weiterbildungsvereinigungen sehen wir uns in der Pflicht, zu agieren
und wachzurütteln. Bislang wissen viele Akademien, Trainer und
Personalentwickler noch gar nicht, was auf sie zukommt“, so Hohl.
Konkreter Knackpunkt des geplanten Umsatzsteuer-Gesetztes: Mit der
Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen entfällt für
Weiterbildungsanbieter die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für alle
Eingangsleistungen – z.B. Miete für Seminarräume, Einkauf von
freiberuflichen Trainern, Marketing. Das heißt, dass die
Mehrwertsteuer für diese Eingangsleistungen für die Trainingsanbieter
zum Kostenfaktor werden würde, weil sie selbst in Zukunft diese
Steuer faktisch zahlen. Nach Schätzungen belaufen sich die
Kostensteigerungen auf rund 15 Prozent und mehr. „Zu den ruinösen
direkten Auswirkungen zieht das Gesetz weitere mittelbare Folgen nach
sich und löst eine wahre Kettenreaktion im Weiterbildungsmarkt aus“,
warnt Hohl.
Die Auswirkungen im Einzelnen erläutert der Q-Pool-Präsident in
einem Interview, abrufbar unter
www.text-ur.de/presse-center/pressemitteilungen.htm. Die Petition an
den Deutschen Bundestag: unter www.q-pool-100.de
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