Schwarze Schafe dürfen nicht profitieren
   Der Gesetzentwurf für ein Wettbewerbsregistergesetz steht am 
morgigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Hierzu 
erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und die zuständige 
Berichterstatterin Herlind Gundelach:
   „Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Wert von 
über 300 Milliarden Euro an private Unternehmen. Es liegt in unser 
aller Interesse, dass es im Wettbewerb um diese Aufträge fair und 
chancengleich zugeht. Schwarze Schafe dürfen für ihre Taten nicht 
auch noch belohnt werden. Daher ist es grundsätzlich richtig, das 
Wettbewerbsregistergesetz jetzt auf den Weg zu bringen.
   Im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir 
aber darauf achten, dass die Diskussion sachlich bleibt. Das 
Wettbewerbsregister darf keine politische Spielwiese werden. 
Eintragungen in das Register dürfen nur bei bestimmten 
rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen oder Strafbefehlen 
sowie bei bestandskräftigen Bußgeldentscheidungen aufgrund bestimmter
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erfolgen.
   Auf der anderen Seite wollen wir den Unternehmen aber auch die 
Möglichkeit zur Selbstreinigung geben. Eine vorzeitige Löschung der 
Eintragung in das Wettbewerbsregister muss unter bestimmten 
Bedingungen möglich sein, z.B. dann, wenn das Unternehmen ein 
berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Löschung glaubhaft machen 
kann und nachweislich geeignete Maßnahmen zur Selbstreinigung 
getroffen hat. Das Bundeskartellamt als registerführende Behörde muss
hierfür Leitlinien erarbeiten. Dafür werden wir sorgen.
   Ein Wettbewerbsregister auf Bundesebene ist aber nur dann 
sinnvoll, wenn alle derzeit auf Landesebene vorhandenen 
Landesregister entfallen. Mit der Zustimmung des Deutschen 
Bundestages zu diesem Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode 
stellen wir dies sicher: Ab dem Tag, an dem das 
Wettbewerbsregistergesetz vollständig anzuwenden ist, insbesondere 
die Abfrage- und Meldepflichten, tritt im Hinblick auf alle 
vergleichbaren Landesregister eine Sperrwirkung ein.
   Wir appellieren darüber hinaus an die Bundesländer, dann endlich 
auch ihre Landesvergabegesetze abzuschaffen. Wir haben das 
Vergaberecht in dieser Legislaturperiode umfassend modernisiert. Es 
wird allen Ansprüchen gerecht. Die Länder waren intensiv an diesem 
Modernisierungsprozess beteiligt. Die Vergabepraxis wird durch die 
zusätzlichen Landesvergabegesetze unnötig umständlich, ineffizient 
und intransparent. Es wird Zeit, dass die Bundesländer dem Beispiel 
Bayerns folgen und einheitlich das bundesweit geltende Vergaberecht 
anwenden.“
Hintergrund:
   Das Wettbewerbsregistergesetz ist der dritte und letzte Baustein 
in der umfassenden Modernisierung des Vergaberechts in dieser 
Legislaturperiode. Zuvor wurden bereits das 
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz sowie die 
Vergaberechtsmodernisierungsverordnung im Deutschen Bundestag 
verabschiedet. Die Vergabeverfahren sind nun wesentlich effizienter, 
einfacher und flexibler. Kleine und mittlere Unternehmen können 
leichter an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen. Wettbewerb, 
Transparenz und die Pflicht zur Nicht-Diskriminierung sind 
sichergestellt. Gleichzeitig können Vergabestellen, die öffentliche 
Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung sozialer, ökologischer und 
innovativer Aspekte nutzen; allerdings immer im Einklang mit dem 
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und nur wenn ein direkter Auftragsbezug 
gegeben ist.
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