Pfeiffer/Knoerig: Kommunen sollten sich für EU-WLAN-Förderung bewerben

Städte und Gemeinden profitieren von freiem WLAN
für die Bürger

Die EU-Kommission trägt mit der am 15. Mai beginnenden Initiative
WiFi4EU dazu bei, den öffentlichen Raum mit kostenfreiem, schnellem
Internet zu versorgen. Hierzu erklären der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim
Pfeiffer, und der zuständige der Berichterstatter Axel Knoerig:

„Endlich ist es soweit: Die Bewerbungsphase für die EU-Förderung
von WLAN-Hotspots in Städten und Gemeinden beginnt am 15. Mai. Schon
jetzt stößt das EU-Programm auf großes Interesse: 15.800 Kommunen
haben sich bereits registriert, darunter über 2.200 deutsche Städte,
Gemeinden und Landkreise.

Die Voraussetzungen dafür hat die unionsgeführte Bundesregierung
mit dem neuen Bundesgesetz für freie WLAN-Netze im vergangenen Jahr
geschaffen. Außerdem trägt das Bundesprogramm zum Breitbandausbau zu
einer flächendeckenden Versorgung bei. Hierfür wurden bereits vier
Milliarden zur Verfügung gestellt. Zusätzliche 1,15 Milliarden Euro
hat das Kabinett vergangene Woche im Haushalt 2018 eingeplant.

Das EU-Förderprogramm WiFi4EU setzt auf moderne leistungsfähige
WLAN-Hotspots und wird in weiteren Ausschreibungsrunden auch
öffentliche Stellen wie Bibliotheken oder Gesundheitszentren als
Antragsteller fördern. Das kommt gerade dem Tourismus und der
mittelständischen Wirtschaft im ländlichen Raum zugute. Wir fordern
daher alle Kommunen bundesweit dazu auf, sich auf der EU-Plattform
anzumelden und an den diversen Förderrunden teilzunehmen.“

Hintergrund:

Im Jahr 2017 startete die Initiative WiFi4EU der Europäischen
Kommission mit dem Ziel, Gemeinden in der gesamten EU dabei zu
unterstützen, kostenlose WLAN-Hotspots in öffentlichen Gebäuden und
an Plätzen für die Bürgerinnen und Bürger aufzubauen. Hierfür stehen
120 Millionen Euro bereit.

Der erste Förderaufruf für das EU-WLAN-Programm startet am 15. Mai
2018 um 13 Uhr. Bis zu 8.000 Gemeinden oder Gemeindeverbände können
Gutscheine in Höhe von je 15.000 Euro für die Geräte- und
Installationskosten eines WLAN-Hotspots beantragen. Im Gegenzug
müssen die Kommunen drei Jahre lang die Kosten für Wartung und
Betrieb der Geräte übernehmen sowie eine Internetverbindung
bereitstellen.

Wichtig: Die Vergabe der Gutscheine erfolgt in Reihenfolge der
Antragseingänge. Pro Land sollen mindestens 15 Anträge im Rahmen der
ersten Förderrunde genehmigt werden. Weitere Bewerbungsaufrufe im
Rahmen des 120-Millionen-Euro-Programms sollen 2018 und 2019 folgen.

Weitere Informationen zum EU-WLAN-Programm finden Sie hier:
www.wifi4eu.eu/#/home

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