BGH-Urteil bestätigt Gesetz zu freiem WLAN
Der BGH trägt mit seinem Urteil vom 26. Juli zur Verbreitung von
freiem WLAN als wichtigem Wirtschaftsfaktor bei. Hierzu erklären der
wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der zuständige
Berichterstatter Axel Knoerig:
Pfeiffer: „Die Verbreitung von freiem WLAN in Deutschland erhält
weitere Rückendeckung: Mit seinem Urteil vom 26. Juli bestätigt der
Bundesgerichtshof inhaltlich die Novelle des Telemediengesetzes aus
dem letzten Jahr. Seitdem müssen Betreiber von WLAN-Netzen nicht mehr
für Verletzungen des Urheberrechts haften, die Dritte in ihrem
WLAN-Netz begehen. Der BGH bestätigt zudem, dass die damaligen
Gesetzesänderungen mit dem Europarecht vereinbar sind. Gleichzeitig
werden Rechteinhaber durch die aktuelle Gesetzeslage weiterhin
angemessen geschützt. Denn bei Urheberrechtsverstößen können
WLAN-Betreiber weiterhin gerichtlich zu Sperrmaßnahmen verpflichtet
werden, z.B. durch voreingestelltes Sperren bestimmter Webseiten. Für
diesen Ausgleich hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer stark
gemacht.“
Knoerig: „Die gefürchteten Abmahnungen gehören damit endgültig der
Vergangenheit an. Das ist insbesondere für kleine Cafés, Hotels oder
den Einzelhandel eine gute Nachricht. Für sie gibt es nun keinen
Grund mehr, auf WLAN-Angebote für ihre Kunden zu verzichten. Der BGH
sendet damit ein weiteres positives Signal an unseren Mittelstand,
einschließlich der gesamten Tourismusbranche.“
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