„Nicht besonders glücklich“ über den heute
verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum bisher in
einigen Landesverfassungen und Landesgesetzen verankerten
Kopftuchverbot für Lehrkräfte ist der Bundesvorsitzende des Deutschen
Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger.
Nach seiner Ansicht haben die bisherigen rechtlichen Bestimmungen
in den einzelnen Bundesländern, die das Tragen stark „appellativer
religiöser Zeichen“ wie des Kopftuches verboten, kaum zu konkreten
Konflikten in der Schulpraxis geführt. Das heutige Gerichtsurteil
dagegen vernachlässige, wie auch im Minderheitsvotum überzeugend
dargelegt, die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrages, der
unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität
zu erfüllen sei.
„Ich befürchte, dass durch dieses Urteil neue Konflikte in unsere
Schulen hineingetragen werden, weil es den Schutz des elterlichen
Erziehungsrechts aufweicht und die negative Glaubensfreiheit der
Schüler einschränkt. Wir werden deshalb wohl in Zukunft mehr
Rechtsstreitigkeiten als bisher haben“, betonte der
Verbandsvorsitzende.
Meidinger verteidigte das selbstverständliche Recht auch von
Lehrkräften auf Religionsfreiheit. Das spezifische
Abhängigkeitsverhältnis zwischen Schülern und Lehrkräften gebiete
aber eben auch eine Zurückhaltung bei der Demonstration der eigenen
religiösen Überzeugungen im Unterricht.
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