PIRATEN: Verfassungsbeschwerde gegen Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht (FOTO)

PIRATEN: Verfassungsbeschwerde gegen Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht (FOTO)
 

Die Piratenpartei Deutschland geht gegen anlasslose vollständige
Videoüberwachung der gesamten Bevölkerung vor. Nun entscheidet das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Wie angekündigt haben die PIRATEN heute Verfassungsbeschwerde
gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

„Die anlasslose vollständige Videoüberwachung der gesamten
Bevölkerung widerspricht allem, was eine freie und offene
Gesellschaft ausmacht. Sie ist unverhältnismäßig und sorgt nur dafür,
dass schwer erkämpfte Grundrechte leichtfertig aufgegeben werden“,
betont Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland
und Sprecherin für Digitalisierung.

Als Beschwerdeführer fungieren neben Hirschel ebenso der ehemalige
nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Frank Herrmann sowie
Stefan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern. Der
anerkannte Rechtsanwalt und Berliner Verfassungsrichter Meinhard
Starostik hat die Beschwerde verfasst. Er zitiert den wesentlichen
Aspekt: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört
gerade die Freiheit von allumfassender Überwachung der Bürger bei
Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zur Verfassungsidentität der
Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Regelung ist insgesamt
nicht verhältnismäßig.“

„Freiheit und Privatsphäre sind nichts, wofür sich irgendjemand
rechtfertigen müssen sollte, sondern sie sind selbstverständliche
Grundrechte, die allen Menschen zustehen. Ansonsten bewegen wir uns
sehenden Auges Schritt für Schritt auf eine Vollüberwachung zu. Als
Datenschützerin muss, kann und werde ich das nie still akzeptieren,
sondern alles für den Schutz unserer Freiheitsrechte tun“,
verdeutlicht Anja Hirschel.

Frank Herrmann, innenpolitischer Experte der PIRATEN, ergänzt:
„Videoüberwachung wird hier per Gesetz als –wirksam– deklariert – das
darf so nicht stehenbleiben! Wenn sich CDU und SPD im Bundestag
vorbehaltlos der Meinung der Bundesregierung anschließen, entgegen
dem Rat vieler Sachverständiger und Experten, dann müssen sie Belege
liefern. Das tun sie aber im Gesetz an keiner Stelle. Die
Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein ständiger
Grundrechtseingriff. Und jeder Grundrechtseingriff, erst recht ein
andauernder, bedarf einer ausreichenden, relevanten und belegbaren
Begründung. An dieser fehlt es hier völlig!“

Dem pflichtet auch Stefan Körner bei: „Die Verfassungsbeschwerde
habe ich eingereicht, weil wir kein
Videoüberwachungsverbesserungsgesetz brauchen; wir brauchen ein Recht
auf Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das hat
das Bundesverfassungsgericht früher schon deutlich gesagt, und wird
es diesmal hoffentlich wieder sagen. Wer kämpft, kann gewinnen, wer
nicht kämpft, hat schon verloren.“

Quellen:

[1] Piraten reichen Verfassungsbeschwerde gegen das
Videoüberwachungverbesserungsgesetz ein, http://ots.de/JC8kk
[2] Verfassungsbeschwerde gegen das
Videoüberwachungverbesserungsgesetz: http://ots.de/jaZSZ

Pressekontakt:
Pascal Hesse
Bundespressesprecher
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