Seit einigen Monaten geht der Verband der Privaten
Krankenversicherung (PKV) juristisch gegen irreführende
Billigangebote vor. Dazu erklärt Verbandsdirektor Volker Leienbach:
„Das juristische Vorgehen des PKV-Verbandes gegen irreführende
Billigangebote zeigt Wirkung: Mittlerweile liegen dem Verband fünf
Unterlassungserklärungen vor.
Insgesamt hat der PKV-Verband bislang acht bundesweite Anbieter
abgemahnt, deren irreführende Werbung das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb verletzt hat. Denn fragwürdige Werbetricks à la –PKV ab 59
Euro– haben mit den realen Angeboten einer Privaten
Krankenversicherung nichts zu tun und schaden dem Ruf der gesamten
Branche.
Nach einer Abfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen ist kein
einziger Tarif bekannt, der den üblichen Schutzumfang einer privaten
Krankenversicherung zu den genannten Billigst-Beiträgen bietet.
Soweit es einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gibt, sind
sie an enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf spezielle
Zielgruppen wie z.B. Studenten oder Beamtenanwärter. Sie werden in
der Regel auch speziell kalkuliert (z.B. ohne
Alterungsrückstellungen) und entsprechen somit nicht der typischen
privaten Krankenvollversicherung.
Bei vielen Lockvogel-Anzeigen sind Abmahnungen nicht
erfolgversprechend, weil sich die Anbieter hinter dubiosen
Internetadressen im Ausland verstecken. Hier drängt sich der Verdacht
auf, dass Adressenhändler am Werk sind. Manche Anzeigen führen direkt
zu Fragebögen, auf denen persönliche Daten gesammelt werden. Der
PKV-Verband wird weiterhin gegen diese Verbrauchertäuschungen
vorgehen.“
Pressekontakt:
Stefan Reker
– Geschäftsführer –
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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