Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Bernhard Witthaut, hat klare rechtliche Linien für Trojaner-Einsätze gefordert. Demnach sei es wichtig, dass die Bundesregierung „eine rechtlich gültige zulässige Maßnahme dort dann installiert, die sich also auch zumindest in einem sehr, sehr sauberen rechtlichen Rahmen befindet“, so Witthaut im Deutschlandfunk. Trotz anhaltender Kritik sprach sich der Polizeigewerkschaftler für die Notwendigkeit der Trojaner aus. So könnten durch Online-Überwachung auch Täterkreise überführt werden, die ihre Absprachen ausschließlich über das Internet treffen und somit etwa für Lauschangriffe unzugänglich wären. Dennoch müsse die Anwendung klar eingeschränkt werden. So dürfte diese Trojaner-Technik lediglich bei „schweren Straftaten“ angewendet werden. Am vergangenen Wochenende hatte der „Chaos Computer Club“ die staatliche Überwachungssoftware gehackt und somit eine Diskussion über die Anwendung des „Bundestrojaners“ ausgelöst.
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