Mit ihren neuen Leitlinien für einen transparenten
und kundenfreundlichen Tarifwechsel erweitert die Private
Krankenversicherung den Service für ihre Versicherten. Dazu erklärt
der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue:
„Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den
großen Pluspunkten der Privaten Krankenversicherung. Damit unsere
Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und
auswählen können, hat die Branche nun einen Leitfaden zum
unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet.
Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine
persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Beratung durch das
Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarifwechsel. Der nun vorliegende
Leitfaden erläutert und konkretisiert aber nicht nur die geltende
Rechtslage, sondern geht auch deutlich über das gesetzliche
Tarifwechselrecht hinaus.
So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, bei Anfragen
von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spektrum an
möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife im
Kundeninteresse auszuwählen. Dabei werden die Auswahlkriterien durch
einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert.
Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Versicherer, bei
Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Lebensjahr
(also 5 Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorgaben) automatisch
konkrete Tarifalternativen mit dem Ziel der Beitragsreduzierung zu
nennen. Zugleich verpflichten sie sich, sämtliche
Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.
Schon jetzt haben sich Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr
als 82 Prozent der Privatversicherten verbindlich dazu bereit
erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weitere Unternehmen mit nochmals
rund 5 Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt.
Bis zur vollen Umsetzung auch der über das geltende Recht
hinausgehenden Elemente des Leitfadens ist ein zeitlicher Vorlauf
vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines überprüf-baren
Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der
Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich macht.
Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen
teilnehmenden Unternehmen umgesetzt. Das geltende Tarifwechselrecht
gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes ist davon
selbstverständlich unberührt.“
Den Leitfaden sowie eine Liste der teilnehmenden Unternehmen
finden Sie unter:
www.pkv.de/verband/tarifwechselleitfaden-mitgliedsunternehmen
Pressekontakt:
Stefan Reker
– Geschäftsführer –
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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