
„Die Mehrehe entspricht in keiner Weise dem durch das Grundgesetz
geschützten Institut der Ehe“, betont der stellvertretende
CSU-Landtagsfraktionsvorsitzende und ehemalige bayerische
Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback. „Die Mehrehe widerspricht
auch dem Verständnis von Gleichberechtigung von Mann und Frau wie es
unsere Verfassung prägt“, ergänzt Petra Guttenberger, die Vorsitzende
des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und
Integration im Bayerischen Landtag. „Deshalb solle niemand die
deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, der in einer im Ausland
begründeten Mehrehe lebt.“ Mit einem Dringlichkeitsantrag setzt sich
die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag daher dafür ein, dass eine
Einbürgerung von Ausländern, die in einer Mehrehe leben, nicht
möglich ist. Dies muss im Staatsangehörigkeitsgesetz klar geregelt
werden.
„Die Weigerung von Bundesjustizministerin Katarina Barley, eine
Einbürgerung bei bestehender, im Ausland geschlossener Mehrehe nicht
auszuschließen, ist ein völlig falsches Signal für die Integration
und ein eklatanter Wertungswiderspruch im Blick auf
Gleichberechtigung und Strafbarkeit der Polygamie in Deutschland“,
sagt Guttenberger. Es gehe dabei schließlich nicht nur um ein
kurzfristiges Aufenthaltsrecht in Deutschland, sondern um die
Aufnahme in den Kreis der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. „Hier
kann und muss verlangt werden, dass grundsätzliche Wertentscheidungen
unserer Verfassung akzeptiert werden!“
Die deutsche Staatsbürgerschaft begründe ein beiderseitiges
besonderes Loyalitätsverhältnis. „Ein Erwerb unserer
Staatsangehörigkeit setzt selbstverständlich voraus, dass unsere
Rechts- und Werteordnung respektiert und geachtet wird. Dies muss
auch von Einbürgerungsbewerbern eingefordert und im Gesetz abgebildet
werden“, sagt Bausback. Nach ausländerrechtlichen Regelungen ist auch
der Ehegattennachzug einer Zweitfrau zu einem Ausländer in
Deutschland nicht möglich. Bundesinnenminister Horst Seehofer will
noch im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen, der Einbürgerungen bei
Zweit- und Mehrehen verhindert.
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