Der Poststreik hat Auswirkungen auf das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien
GmbH („PROKON“). Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin sieht
sich vorsorglich veranlasst, wegen des Poststreiks die Frist zur
Rücksendung der Zustimmungserklärungen zu verlängern, durch die
Genussrechtsinhaber verbindlich erklären können, Mitglied der in eine
Genossenschaft umzuwandelnden PROKON zu werden. Die Genossenschaft
wird jedoch nur entstehen, soweit die Gläubigerversammlung dieser
Insolvenzplanvariante zustimmt („Genossenschafts-Insolvenzplan“). Der
Genossenschafts-Insolvenzplan setzt voraus, dass sich zuvor eine
ausreichende Zahl an Genussrechtsinhabern bereit erklärt, einen Teil
ihrer werthaltigen Forderungen in Mitgliedschaftsrechte zu wandeln
und sich somit als Mitglied einer Genossenschaft unternehmerisch an
PROKON zu beteiligen.
Penzlin hierzu: „Auch wenn mittlerweile rd. 36.000
Zustimmungserklärungen eingegangen sind, die derzeit intensiv geprüft
werden, erreichen uns täglich Anrufe von Genussrechtsinhabern, die
mitteilen, wegen des Poststreiks die versandten Formulare noch nicht
erhalten zu haben oder nachfragen, ob ihre Zustimmungserklärung
eingegangen ist. Für diese Fälle habe ich eine Service-Hotline
(04821/6855-380) eingerichtet und vorsorglich einen Versand der
Dokumente über alternative Dienstleister organisiert.“
Die wandlungsberechtigten Genussrechtsinhaber können nun bis zum
1. Juli 2015 (Posteingang bei PROKON oder beim Insolvenzverwalter)
die Zustimmungserklärungen übersenden. Alternativ ist eine Übergabe
ab Einlass bis zum Beginn der Gläubigerversammlung am 2. Juli 2015 in
den Hamburger Messehallen möglich. Diese Fristverlängerung steht im
Einklang mit dem Ladungsbeschluss des Insolvenzgerichts vom 15. Mai
2015.
Die Änderung dieser Frist erfolgt durch eine Änderung des
Insolvenzplans, die nach § 240 InsO auch noch in der
Gläubigerversammlung ohne weiteres zulässig wäre. Parallel erfolgt
eine teilweise Anpassung der im Insolvenzplan angegebenen Quoten.
Hierzu erläutert Penzlin: „Die als Schätzung angegebene
Wandlungsquote ist wegen aktueller Entwicklungen im finnischen
Onshore-Windmarkt geringfügig anzupassen. Entsprechend erfolgt eine
geringfügige Anpassung der sog. Abgeltungskomponente, die erst und
insbesondere nach Realisierung der Darlehen, die im Zusammenhang mit
rumänischen Wäldern und dem Palettenwerk in Torgau gewährt wurden,
ausgezahlt werden kann.“
Hintergrund der Anpassung der Wandlungsquote ist, dass bis Anfang
Juni Windparkprojektierer in Finnland Förderanträge für Windparks
gestellt haben, deren zu installierende Leistung das Fördervolumen
von 2,5 Gigawatt (GW) deutlich übersteigt. Dieser „Run“ auf die
Förderantragstellung wurde durch Äußerungen finnischer
Regierungsvertreter über eine etwaige Beschränkung des Fördervolumens
der Onshore-Windparks auf maximal 2 GW ausgelöst.
Penzlin hierzu: „Gemeinsam mit den Windenergie-Experten von
PriceWaterhouseCoopers (PWC) habe ich eine umgehende Neubewertung
veranlasst, die mir jetzt vorliegt. Unter Berücksichtigung der
Ankündigung der finnischen Regierung für neue Fördergesetze der
erneuerbaren Energien auch über das bisher zu fördernde Volumen von
2,5 GW hinaus habe ich mich – auch in Absprache mit dem zuständigen
Genossenschaftsverband – entschieden, eine geringfügige Wertanpassung
vorzunehmen.“
Die Wertanpassung führt zu einer Anpassung der Quote um 1,1
%-Punkte. „Auch wenn die voraussichtliche Wandlungsquote und die
Abgeltungskomponente im Insolvenzplan ausdrücklich als reine
Schätzquoten auf Grundlage der Sachverständigenbewertungen angegeben
sind, halte ich aus Transparenzgründen eine Klarstellung im Rahmen
der Planänderung für angezeigt; eine solche Planänderung ist in
Anbetracht der oben dargestellten Fristenanpassung ohnehin
erforderlich“, führt Penzlin aus.
Die Gläubigerversammlung wird am 2. Juli 2015 in der Hamburger
Messe darüber entscheiden, ob der Genossenschaftsplan oder der
hilfsweise als Alternative vorgelegte Investoren-Insolvenzplan mit
einem Einstieg von EnBW als Gesellschafter angenommen wird.
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