PWB Rechtsanwälte: Informationsveranstaltung für Infinus-Anleger (VIDEO)

Nach dem Debakel bei der Gläubigerversammlung der Future Business
KG a. A. (FuBus) am Dienstag (13. Mai 2014), die wegen mehrerer
Befangenheitsanträge gegen die Rechtspflegerin des Dresdner
Amtsgerichts vertagt werden musste, stehen die Anleger vor einem
weiteren Scherbenhaufen. Die Veranstaltung war ausgesprochen
dilettantisch vorbereitet. „Für die Anleger war die Versammlung ein
Desaster. Sie haben keine Antworten auf ihre drängenden Fragen
erhalten“, kommentiert Rechtsanwalt Florian Nolte von der
Anlegerschutzkanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) das Chaos. Die Kanzlei
(www.pwb-law.com) wird deshalb am Samstag, dem 24. Mai 2014, eine
kostenlose Informationsveranstaltung für Infinus-Anleger in Dresden
durchführen. Beginn ist um 14 Uhr im Radisson Blu Gewandhaus Hotel.

Bei der Veranstaltung werden Rechtsanwälte der Kanzlei die Fragen
der Anleger beantworten und aufzeigen, welche rechtliche
Möglichkeiten im Fall „Infinus/Fubus“ überhaupt bestehen. Besonders
wird die Kanzlei auch über die Problematik eines gemeinsamen
Vertreters aufklären. „Ein gemeinsamer Vertreter kostet Millionen
Euro und mindert dadurch erheblich die Insolvenzmasse, die eigentlich
die Anleger bekommen sollten“, betont Rechtsanwalt Nolte.
„Insbesondere stört uns auch die enge Verbindung zwischen dem
Insolvenzverwalter und einem der vorgeschlagenen Vertreter.“

Nahezu 2.000 Fubus-Anleger waren am Dienstag (13. Mai 2014) zur
Gläubigerversammlung der FuBus nach Dresden gekommen. Bei den
Geschädigten handelt es sich um Anleger, die bei der
Infinus-Konzernmutter sogenannte Orderschuldverschreibungen
gezeichnet hatten. Ein Großteil der Anleger musste über eine Stunde
bei strömenden Regen ausharren, bis sie endlich in die Messehalle 1
konnten. Die Veranstaltung begann deshalb mit einer über
zweieinhalbstündigen Verspätung und endete am frühen Abend mit dem
Eklat der Befangenheitsanträge gegenüber der Rechtspflegerin. „Aber
das ist noch nicht alles. Der Insolvenzverwalter hat darauf
hingewiesen, dass es zur nächsten Gläubigerversammlung keine
persönliche Einladung geben wird. Offensichtlich sollen damit Anleger
weiter im Unklaren gelassen werden“, betont Florian Nolte.
„Infinus/FuBus-Anleger, die nach dieser Gläubigerversammlung jetzt
nicht handeln und weiterhin gutgläubig abwarten was passieren wird,
werfen ihr Geld buchstäblich dem Insolvenzverwalter hinterher“, sagt
Rechtsanwalt Nolte. „Nun gilt es, schnellstmöglich alle möglichen
Ansprüche zu prüfen, um den Schaden so gering als möglich zu halten.“

Insgesamt sind vom Finanzskandal rund um die Infinus-Gruppe ca.
40.000 Anleger mit einem Gesamtschaden von über einer Milliarde Euro
betroffen. Infinus ist damit einer der größten Anlegerskandale in
Deutschland.

Bundesbank und BaFin erneut in der Kritik

Kritisch sieht die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch das Verhalten
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Nach
unserem Kenntnisstand wusste die BaFin bereits seit 2010 über die
dubiosen Geschäfte der Infinus-Gruppe. Hätte man die Hinweise
rechtzeitig publik gemacht“, so Rechtsanwalt Nolte, „hätten tausende
Anleger sicherlich nicht ihr Geld der Future Business anvertraut. Wir
sehen hier einen erheblichen Verstoß der Finanzaufsicht“.

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche
Infinus/FuBus-Anleger.

Weitere Informationen unter www.pwb-law.com

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