Das aktuelle Rechtsgutachten einer
Kapitalmarktrechtsexpertin der Wirtschaftsuniversität Wien bestätigt,
dass die Lyoness AG im Zuge ihrer Werbekampagnen nicht gegen das
Kapitalmarktgesetz verstoßen hat.
Nach drei anderslautenden zivilrechtlichen Entscheidungen in
erster Instanz beauftragte das Unternehmen Lyoness Dr. Susanne Kalss,
Universitätsprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien und
österreichische Kapitalmarktrechtsexpertin, den juristischen
Sachverhalt erneut zu prüfen. Kalss kommt zu dem Ergebnis, dass
Lyoness weder im Rahmen der Werbekampagnen 2008 bis 2010 noch in
Bezug auf Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe (landläufig
„Businesspakete“ genannt) gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen hat
bzw. verstößt.
Das Gutachten widerspricht somit der Position von Kläger-Anwalt
Eric Breiteneder, der in einer Presseaussendung Ende März erneut von
220 Mandanten und einer „Klagswelle“ gegen Lyoness gesprochen hatte.
Tatsächlich kann der Anwalt lediglich auf zehn Klagen in den letzten
zwei Jahren verweisen. Ein Fall wurde rechtskräftig und
kostenpflichtig abgewiesen, drei Entscheidungen fielen in erster
Instanz für seine Mandanten. Sechs weitere, laufende Verfahren sind
„unterbrochen“.
Zwtl.: Der Sachverhalt im Detail:
– In der ersten, im Sommer 2011 eingebrachten Klage forderte
Breiteneder Zahlungen von Lyoness an ein ehemaliges Mitglied.
Trotz großer medialer Inszenierung wurde die Klage im Sommer 2012
kostenpflichtig abgewiesen. Der Mandant verzichtete auf
Rechtsmittel.
– Drei weitere Klagen behandeln ausschließlich einen Aspekt des
Kapitalmarktgesetzes im Zusammenhang mit der von Lyoness einmalig
(2008 bis 2010) durchgeführten Werbekampagne. Ihnen wurde
erstinstanzlich stattgegeben. Lyoness verzichtete aus
unternehmerischen Gründen auf Rechtsmittel und einigte sich
finanziell mit den Klägern. Lyoness war weiterhin von einer
korrekten Handlungsweise überzeugt und beauftragte Univ.-Prof.
Dr. Susanne Kalss mit einem Rechtsgutachten.
– Sechs zusätzliche, durch RA Breiteneder ungeachtet der
Entwicklungen eingebrachte Klagen wurden aufgrund einer derzeit
laufenden weiteren Gutachterphase von den Gerichten unterbrochen.
Zwtl.: Lyoness hält weiter fest:
– Breiteneder konzentriert seine Rechtsberatertätigkeit seit Jahren
auf ein systematisches Vorgehen gegen Lyoness. In einer
augenscheinlich gezielten Mandanten-Akquise wurden von ihm
Sachverhalte öffentlich mehrmals unrichtig und unvollständig
dargestellt.
– So wird Lyoness auch in einer APA-Meldung vom 29. März 2013 mit
einer Pauschalaussage zur Rückerstattung von Investments auf
Kulanzbasis verfälscht zitiert. Das Statement ist nicht korrekt:
Da Investitionen bei Lyoness nicht möglich sind, kann auch
kein „Investment“ rückerstattet werden. Sämtliche Zahlungen durch
Mitglieder stellen Käufe bzw. Teil- und Anzahlungen von Käufen
dar.
Für diese bietet Lyoness selbstverständlich die Rückerstattung im
Rahmen der gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten. Darüber hinaus
sichert Lyoness Mitgliedern, die sich direkt an das Unternehmen
wenden, ein Bemühen um eine Kulanzlösung zu. Diese
Einzelfallbetrachtungen werden entgegen Breiteneders anderslautender
Aussage von Lyoness unverändert angewandt.
Rückfragehinweis:
Mathias Vorbach
Konzernsprecher
Tel.: +43 (0)316 7077 – 675
mailto:mathias.vorbach@lyoness.ag
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