Rechtsschutzversicherung zahlt alles? Das ist falsch

Rechtsschutzversicherung zahlt alles? Das ist falsch
KI-Generiert: Anfrage bei der Rechtsschuzversicherung
 

Herr Schüler, viele Mandanten sind überzeugt: Mit Rechtsschutzversicherung bin ich im Verkehr komplett abgesichert. Stimmt das?
Oliver Schüler: Nein, das ist einer der größten Irrtümer. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht automatisch alle Kosten und schützt auch nicht vor allen Risiken. Viele Versicherte überschätzen den Umfang ihrer Police erheblich. Besonders deutlich wird das bei schweren Vorwürfen wie der Fahrerflucht.

Sie nennen als Beispiel die vorläufige Deckungszusage. Was genau passiert da?
Oliver Schüler: Bei Vorwürfen wie Fahrerflucht erteilen Versicherer häufig zunächst eine vorläufige Deckungszusage. Das bedeutet: Die Versicherung sagt erst einmal zu, die Anwalts- und Verfahrenskosten zu übernehmen – aber unter dem Vorbehalt, dass sich der Sachverhalt nicht als vorsätzliche Straftat herausstellt.
Wird dann im Strafverfahren rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherte tatsächlich vorsätzlich Fahrerflucht begangen hat, kann die Versicherung das bereits gezahlte Geld zurückfordern. Für den Versicherten wird das dann sehr teuer, weil er plötzlich nicht nur mit Strafe, Punkten und möglicherweise Fahrverbot konfrontiert ist, sondern auch mit den kompletten Verfahrenskosten.

Ein weiterer häufiger Irrtum betrifft Strafen und Bußgelder. Was glauben viele fälschlicherweise?
Oliver Schüler: Viele denken, die Rechtsschutzversicherung würde auch die Strafe selbst übernehmen – also Bußgelder, Geldstrafen oder ähnliche Sanktionen. Das ist falsch. Versichert sind die Kosten des Rechtsstreits: Anwalt, Gericht, gegebenenfalls Gutachter. Die eigentliche Strafe muss der Versicherte immer selbst bezahlen – auch wenn er eine Police hat.

Und wie sieht es mit Schadensersatzforderungen aus?
Oliver Schüler: Auch hier herrscht oft ein Missverständnis. Die Rechtsschutzversicherung schützt nicht vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Wenn nach einem Unfall jemand von Ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordert, ist das nicht Sache der Rechtsschutzversicherung. Dafür ist primär Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig – die aber bei grobem Fehlverhalten wie Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer ebenfalls kürzen oder ganz verweigern kann.

Ein dritter großer Irrtum betrifft den Versicherungsumfang. Was wird da häufig verwechselt?
Oliver Schüler: Viele glauben, mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung seien sie bei allen rechtlichen Problemen rund ums Auto abgesichert. Das stimmt so nicht. Eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft typischerweise bei Streitigkeiten, die den Straßenverkehr betreffen: Unfälle, Bußgelder, Führerscheinfragen, Schadenersatz nach Verkehrsunfällen.
Sie hilft aber nicht automatisch bei vertragsrechtlichen Fragen. Wenn es zum Beispiel Streit um einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug gibt oder um eine Werkstattrechnung, brauchen Sie in der Regel einen separaten Baustein „Vertragsrechtsschutz“ oder einen umfassenderen Privatrechtsschutz. Wer nur Verkehrsrechtsschutz hat, steht bei solchen Fällen oft ohne Deckung da.

Was raten Sie Mandanten konkret, bevor sie sich auf ihre Versicherung verlassen?

Oliver Schüler: Drei Dinge sind wichtig:
• Vertrag genau lesen. Schauen Sie, welche Bausteine enthalten, sind: nur Verkehr, auch Vertragsrecht, auch Strafrecht?
• Ausschlüsse verstehen. Vorsätzliche Straftaten, vorvertragliche Ursachen, Wartezeiten – all das kann die Deckung verhindern.
• Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen. Bevor Sie eine Deckungszusage als sicher betrachten, lohnt sich eine kurze anwaltliche Einschätzung.
Gerade bei Fahrerflucht oder anderen schweren Vorwürfen kann das am Ende Tausende Euro sparen.

Zum Schluss: Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht überhaupt?
Oliver Schüler: Ja, aber mit klarem Blick auf die Grenzen. Für viele Verkehrsteilnehmer ist sie sinnvoll, weil sie das Kostenrisiko bei Anwalt und Gericht abfedert. Sie ist aber kein Rundum-Schutz und ersetzt weder eine gute Kfz-Haftpflicht noch eine realistische Einschätzung der eigenen Risiken. Wer das versteht, kann die Versicherung gezielt und sinnvoll nutzen.