Die Konjunkturwolken verdunkeln sich – der 
Gesetzgeber muss handeln
   Der Koalitionsvertrag sieht Reformbedarf im Insolvenzrecht. Die 
Evaluierungsergebnisse der Studien zum ESUG und 
Restschuldbefreiungs-verfahren liegen vor. Doch der deutsche 
Gesetzgeber zögert mit der Umsetzung wichtiger Anpassungen. Die 
Anzeichen einer sich abschwächenden Konjunktur und die Unsicherheiten
der Weltwirtschaft wie etwa der Brexit machen dies aber umso 
dringlicher.
   Der Koalitionsvertrag 2018 weist neun relevante Bezüge zum 
Insolvenz- und Sanierungsrecht aus. Auch die jüngst veröffentlichten 
Ergebnisse der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studien 
zum ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von 
Unternehmen) und zur Restschuldbefreiung in 
Verbraucherinsolvenzverfahren zeigen die Notwendigkeit dringender 
Anpassungen.
   „Die Evaluierung des ESUG hat den jetzt schon bestehenden 
Änderungsbedarf festgestellt und konkrete Reformvorschläge 
entwickelt. Die vorliegenden Ergebnisse müssen deshalb 
schnellstmöglich in einen konstruktiven Prozess zur Verbesserung der 
Sanierungskultur eingebracht werden“, fordert Dr. Christoph Niering, 
Vorsitzender des Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter, 
VID.
   Die Bundesregierung verweist auf das laufende Trilog-Verfahren in 
Brüssel
   Doch es scheint, als wolle der Gesetzgeber erst einmal abwarten. 
Die EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen befindet 
sich derzeit in den Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und
Parlament. Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen bis März 2019, bis
zum Ende dieser europäischen Legislaturperiode feststehen. Erst dann 
wird die Umsetzung für das deutsche Recht eine Rolle spielen. Selbst 
bei schnellem Inkrafttreten der Richtlinie ist mit mehrjährigen 
Umsetzungsfristen zu rechnen. „Der deutsche Gesetzgeber hat in der 
Vergangenheit vielfach gezeigt, dass er diese Fristen gerne 
vollumfänglich ausschöpft. Damit aber käme die notwendige Reform des 
Sanierungs- und Insolvenzrechts auf Jahre ins Stocken“, erläutert der
VID-Vorsitzende.
   Digitalisierung des Insolvenzverfahrens – Vorschläge bisher ohne 
Gehör
   Der Gesetzgeber hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die 
Digitalisierung des Insolvenzverfahrens weiter voranzutreiben. Auf 
Initiative des VID wurde daraufhin eine Arbeitsgruppe gegründet, die 
schon im Sommer konkrete und schnell umsetzbare Vorschläge an den 
Gesetzgeber gerichtet hat. Eine Antwort der Bunderegierung liegt 
jedoch bis heute nicht vor.
Reformstau auch bei anderen insolvenzrechtlichen Themen
   Die Digitalisierung ist nur ein Beispiel für die vielen anderen 
Bereiche des Insolvenzrechts, bei denen deutlicher Reformbedarf 
besteht. Bis heute fehlt es an einer gesetzlichen Regelung für ein 
Berufsrecht für Insolvenzverwalter, das effizient ist und die 
Qualität der Arbeit, die Transparenz des Verfahrens und die 
Unabhängigkeit in den Mittelpunkt stellt. Eine Reform des 
Vergütungsrechts ist überfällig. Ein verlässliches Sanierungsrecht 
ist nach wie vor nicht etabliert. Die gesetzliche Grundlage zur 
Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns ist bereits seit zwei Jahren in 
der Schwebe. Auch das Verbraucherinsolvenzverfahren bedarf einer 
erforderlichen Überarbeitung: „Hier müssen bürokratische Hürden 
abgebaut und die Dauer der Restschuldbefreiungsphase angepasst 
werden. Eine zweite Chance haben eben nicht nur Unternehmer, sondern 
auch Verbraucher verdient“, betont Niering.
Konjunkturtief zeichnet sich ab und schafft Handlungsbedarf
   Die Konjunkturperspektiven 10/2018* des ifo-Institutes zeigen mit 
Ausnahme des Bauhauptgewerbes eine deutliche Verschlechterung der 
deutschen Konjunktur: „Für viele Fragestellungen liegen bereits 
konkrete Ergebnisse und Vorschläge vor. Die Anzeichen einer sich 
abschwächenden Konjunktur werden immer deutlicher. Es wäre also jetzt
an der Zeit, die dringend erforderlichen Reformvorhaben anzupacken 
und die verbleibende Zeit der Legislaturperiode zu nutzen“, 
appelliert Niering.
   Die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht beschäftigen die 
Berufsgruppe der Insolvenzverwalter auch auf dem Deutschen 
Insolvenzverwalterkongress, der in diesen Tagen in Berlin 
stattfindet. Der jährlich stattfindende Kongress ist für die mehr als
600 Teilnehmer ein zentraler Branchentreffpunkt und eine Plattform um
aktuelle Gesetzesvorhaben im Kreis der Fachöffentlichkeit zu 
diskutieren.
   *Quelle: Ifo Konjunkturperspektiven 10/2018: 
https://www.cesifo-group.de/DocDL/KT_ifoKP_2018_10.pdf
Über den VID:
   Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband 
der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 480 
Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser 
Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze 
ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach 
ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, 
transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. 
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige 
Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.
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