Düsseldorf, 28.05.2014 – Der 117. Deutsche Ärztetag
hat an die Bundesregierung appelliert, die gewachsene
Gewerkschaftsvielfalt zu akzeptieren. Es dürfe kein Gesetz geben,
dass die freie gewerkschaftliche Betätigung von angestellten
Ärztinnen und Ärzten im Marburger Bund sowie von hunderttausenden
Arbeitnehmern in anderen Berufsgewerkschaften behindert oder sogar
aushebelt.
Die Ankündigung der Bundesregierung, „den Grundsatz der
Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip“
festzuschreiben, widerspreche dem Koalitionsgrundrecht und ignoriere
die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. „Das
Grundrecht der Koalitionsfreiheit schließt das Recht zum Streik in
Tarifauseinandersetzungen ein“, stellte das Ärzteparlament klar.
Die Delegierten warnten, jede Regelung zur Tarifeinheit würde
schnell eine Flut von Rechtsstreitigkeiten produzieren. Es könne
nicht im Interesse der Bundesregierung sein, ein Gesetz auf den Weg
zu bringen, dass die geordneten Verhältnisse der Tarifpluralität in
den Betrieben auf den Kopf stellt, dauerhaft
Mehrheitsfindungsprozesse in Gang setzt und massive
Rechtsunsicherheiten schafft.
Der 117. Deutsche Ärztetag tagt vom 27. bis 30. Mai 2014 in
Düsseldorf. Weitere Informationen finden Sie unter www.baek.de.
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