Rehberg/Haase: 200 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen

120 neue Projekte in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
beschlossen

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Fortsetzung des
Programms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur“ beschlossen. Damit stehen 200 Mio. Euro für neue 120 Projekte bereit,
mit denen der Investitionsstau bei der sozialen Infrastruktur abgebaut wird.
Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher, Eckhardt Rehberg, und der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:

Rehberg: „Wir stärken mit unserem Programm die Lebensqualität in vielen
Gemeinden in Deutschland. Das frische Geld kommt unmittelbar den betroffenen
Kommunen zugute. Sport, Jugendarbeit und Kultur sind ein wichtiges Bindeglied
des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort.

Das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und
Kultureinrichtungen ist eine Erfolgsgeschichte. Seit 2016 haben wir bereits 284
Förderprojekte im Umfang von 540 Millionen Euro finanziert. Mit dem heutigen
Beschluss des Haushaltsausschusses geben wir zusätzlich 200 Millionen Euro für
weitere 120 Projekte frei. Wir unterstützen damit gezielt Kommunen, in denen ein
erheblicher Sanierungsbedarf bei Sportstätten, Jugendeinrichtungen und
kulturellen Begegnungsstätten besteht.“

Haase: „Ich begrüße die Aufstockung des Förderprogramms, mit der die
Finanzplanung stärker dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird. Das ermöglicht es
uns, deutlich mehr förderfähige Projekte zu unterstützen und die kommunale
Infrastruktur zu stärken.

Für die bislang nicht berücksichtigten Kommunen eröffnen wir damit die Chance,
vorhandene Planungen kurzfristig umsetzen zu können. Davon profitieren sowohl
die Kommunen als auch Kinder, Jugendliche und Sportvereine.

Insgesamt müssen wir aber aufpassen, dass Förderprogramme des Bundes nicht zu
sehr zu goldenen Zügeln für die Kommunen werden. Der vorhandene Bedarf spiegelt
leider auch eine kommunale Unterfinanzierung wider, den es insgesamt seitens der
Länder zu beheben gilt.“

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