Rehberg: Steuermehreinnahmen für Digitalfonds verwenden

Keine weitere Entlastung der Länder und Kommunen

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat heute seine aktuelle Prognose vorgelegt.
Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Eckhardt Rehberg:

„Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird sich dafür einsetzen, die
Steuermehreinnahmen dieses Jahres vollständig für den Digitalfonds zu verwenden.
Hier wird das Geld am dringendsten gebraucht, um zügig die Schulen zu
digitalisieren und den Breitbandausbau voranzutreiben. Bisher stehen im
Digitalfonds lediglich 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 30 Prozent für
den Digitalpakt Schule. Damit wird der Digitalfonds in absehbarer Zeit
unterfinanziert sein. Die eingeplanten Erlöse aus der 5G-Auktion in Höhe von 6,5
Milliarden Euro werden erst in kleinen Raten über zwölf Jahre bis 2030 von den
Mobilfunkbetreibern an den Digitalfonds überwiesen. So viel Zeit haben wir
nicht. Wir müssen jetzt den Digitalfonds finanziell absichern.

Dauerhafte Steuersenkungen oder strukturelle Mehrausgaben wie die Grundrente
können wir mit den einmaligen Steuermehreinnahmen dieses Jahres nicht
finanzieren. In den Folgejahren klafft weiter eine große strukturelle Lücke im
Bundeshaushalt, die wir nur durch hohe Entnahmen aus der Rücklage decken können.
Zudem gilt: Der erste Soli-Abbauschritt um rund 10 Milliarden Euro ab 2021 ist
in der Steuerschätzung noch gar nicht berücksichtigt, da er noch kein
beschlossenes Gesetz ist. Erst in der nächsten Mai-Steuerschätzung 2020 wird der
Effekt sichtbar. Die Steuereinnahmen des Bundes werden dann noch einmal um 10
Milliarden Euro pro Jahr geringer ausfallen. Die Übernahme von Altschulden der
Kommunen durch den Bund, wie von Bundesfinanzminister Olaf Scholz gefordert, ist
mit den Zahlen der Steuerschätzung nicht zu rechtfertigen. Die Steuern von
Ländern und Gemeinden wachsen deutlich schneller als die des Bundes. In diesem
Jahr haben die Länder erstmals ein größeres Steueraufkommen als der Bund. Dies
ist die Folge umfangreicher Entlastungen der Länder und Gemeinden über die
Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes. Für weitere Entlastungen hat der
Bund keinen Spielraum mehr.

Die Länder und Gemeinden müssen die Altschulden in eigener Verantwortung regeln,
ohne Hilfe des Bundes und wie vom Grundgesetz vorgegeben. Auch bei den
anstehenden Steuergesetzen, etwa im Rahmen des Klimapakets, müssen die Ländern
und Gemeinden ihren Anteil an den Steuermindereinnahmen vollständig allein
tragen. Der Bund kann es sich nicht leisten, immer weiter auf Steueraufkommen zu
verzichten. Er muss seine eigenen Aufgaben erledigen können.“

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