Die mit dem Rentenpaket vor einem Jahr
eingeführte Mütterrente hat zu einer deutlichen Erhöhung der
Altersrenten von Frauen geführt. Dies war eine der zentralen Aussagen
von Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung
Bund, in seinem Bericht an die heute in Saarbrücken tagende
Bundesvertreterversammlung.
Der durchschnittliche Zahlbetrag bei den Altersrenten an Frauen
habe im Rentenbestand Ende 2014 um 10 Prozent höher als ein Jahr
zuvor gelegen, so Reimann. Betrachte man nur die Frauen mit Kindern,
habe der Anstieg sogar rund 12 Prozent betragen.
Die zum 1. Juli letzten Jahres eingeführte Mütterrente habe
darüber hinaus dazu geführt, dass rund 64.000 Versicherte durch die
Anrechnung des zusätzlichen Jahres Kindererziehungszeiten für vor
1992 geborene Kinder erstmals einen Rentenanspruch erworben hätten.
Das durchschnittliche Zugangsalter bei diesen Renten lag bei rund
74,2 Jahren, sagte Reimann.
Reimann wies weiter darauf hin, dass die Altersrente für besonders
langjährig Versicherte, über die Versicherte bereits ab 63 Jahren
abschlagsfrei in Rente gehen können, im zweiten Halbjahr 2014 von
rund 136.000 Versicherten in Anspruch genommen worden sei. Knapp zwei
Drittel dieser Rentenzugänge erfolgten im Alter von 63 Jahren; mehr
als zwei Drittel dieser Neurentner waren Männer. Rund 320.000 Anträge
auf Altersrente für besonders langjährige Versicherte seien im
Zeitraum Juli 2014 bis Mai 2015 gestellt worden, mittlerweile mit
abnehmender Tendenz, so Reimann.
Insgesamt sei die Zahl der 2014 neu zugegangenen Altersrenten mit
knapp 824.000 um 27,1 Prozent höher als im Jahr zuvor gewesen, was –
so Reimann – teilweise auch auf demografische Effekte zurückzuführen
sei. Während die Rentenzugänge der vergangenen Jahre eher von
geburtenschwächeren Jahrgängen der letzten Kriegsjahre und der
unmittelbaren Nachkriegszeit geprägt gewesen seien, erreichten
inzwischen geburtenstärkere Jahrgänge das Rentenalter. So habe etwa
der Geburtsjahrgang 1949, der im vergangenen Jahr 65 Jahre alt
geworden sei, etwa 10 Prozent mehr Personen umfasst als der
vorangegangene Geburtsjahrgang 1948.
Bei den Erwerbsminderungsrenten spiegelten sich die
Reformmaßnahmen insofern noch nicht in den Statistikdaten des letzten
Jahres wider, als im Jahr 2014 die meisten Erwerbsminderungsrenten
noch nach altem Recht zu bewilligen waren, sagte Reimann. Folglich
werde es erst der Rentenzugang 2015 sein, der weitergehende
Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Leistungsverbesserungen im
Bereich der Erwerbsminderungsrenten durch das Rentenpaket liefern
könne.
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