Der Beitragssatz in der Rentenversicherung kann
nach aktuellen Vorausberechnungen bis 2021 stabil bei 18,7 Prozent
bleiben. Hierauf wies Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen
Rentenversicherung Bund, in seinem Bericht an die heute in Berlin
tagende Bundesvertreterversammlung hin. Im Jahr 2022 sei dann eine
Anhebung auf 18,9 Prozent zu erwarten.
Nach Reimanns Worten sei im kommenden Jahr mit einer Anpassung der
Renten in einer Größenordnung von 1,5 bis 2 Prozent zu rechnen, so
Reimann. Die genauen Anpassungssätze stünden erst im Frühjahr des
kommenden Jahres fest, wenn gesicherte Daten zur Berechnung des Lohn-
und Nachhaltigkeitsfaktors vorliegen. Das Nettorentenniveau vor
Steuern werde sich bis Ende nächsten Jahres voraussichtlich leicht
auf 48,2 Prozent erhöhen. Momentan liegt es bei 48,0 Prozent. Nach
den Modellrechnungen sinke es auf 47,8 Prozent bis 2021, so Reimann.
Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung sinke nach
Reimanns Worten bis Ende dieses Jahres auf 32,2 Milliarden Euro oder
1,6 Monatsausgaben. „Ende des vergangenen Jahres sind wir noch von
einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 1,47 Monatsausgaben für
Ende 2016 ausgegangen“, so Reimann. Die deutlich bessere Entwicklung
sei auf die Dynamik bei den Beitragseinnahmen zurückzuführen. Bis
2022 sei mit einem Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,26
Monatsausgaben zu rechnen.
Reimann erinnerte in diesem Zusammenhang noch einmal an die
Forderung, Liquiditätsengpässe der Rentenversicherung durch eine
verbesserte Mindestausstattung der Nachhaltigkeitsrücklage möglichst
auszuschließen. Vor diesem Hintergrund begrüßte er den im
Gesamtkonzept zur Alterssicherung von Bundesarbeitsministerin Andrea
Nahles enthaltenen Vorschlag, die gesetzliche Untergrenze der
Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben, um
so Imageverlusten und Ängsten der Versicherten und Rentner
hinsichtlich der Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung von
vornherein entgegenzuwirken, so Reimann.
Reimann kritisierte, dass die Rentenversicherung für die
zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für die
sogenannte Mütterrente keine ausreichende Kompensation erhält. Der
Bund werde sich zwar ab 2019 durch einen höheren Bundeszuschuss an
den Mehrausgaben beteiligen. „Diese zusätzlichen Zahlungen reichen
allerdings bei Weitem nicht aus, um die Kosten, die aufgrund der
Mütterrente entstehen, zu decken“, so Reimann. „Bei der Honorierung
früherer Kindererziehungsleistungen handelt es sich um
gesamtgesellschaftliche Kosten, die sachgerecht auch von der gesamten
Gesellschaft getragen werden sollten.“
Dies treffe auch auf die Finanzierung einer vorzeitigen
Angleichung der Ost-Rentenwerte an die Westwerte zu, die von der
Lohnangleichung abgekoppelt ist. Die Vollendung der deutschen Einheit
in diesem Bereich müsse gesamtgesellschaftlich durch Steuern
finanziert werden und nicht einseitig durch die Beitragszahlerinnen
und Beitragszahler der Rentenversicherung.
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