Reputationsschaden: Von der Geschäftsleitung in den Gerichtssaal?

Reputationsschaden: Von der Geschäftsleitung in den Gerichtssaal?
Ruf weg, Job weg–bleibt nur noch die Klage als Ausweg? (Bildquelle: Sandra Dempsey auf Unsplash)
 

Wenn Manager ihren Ruf verlieren, verlieren sie oft ihre Zukunft. Deswegen wehren sich immer mehr Manager juristisch dagegen. Was früher undenkbar war, wurde in den letzten Jahren zur strategischen Gegenwehr: Klagen wegen Rufschädigung als Antwort auf millionenschwere Vorwürfe. Doch der Weg ist teuer und riskant. Oft gibt es keine Gewinner.

Klagen von Managern wegen Rufschädigung sind in vielen Ländern nicht mehr ungewöhnlich. Es kommt immer häufiger vor, dass Unternehmen leitende Angestellte wegen angeblicher Managementfehler öffentlich kritisieren, mit Hausverbot belegen und auf Schadensersatz verklagen. In solchen Fällen versuchen betroffene Manager mit Gegenklagen ihren beschädigten Ruf zu verteidigen – insbesondere, wenn die Vorwürfe ihre berufliche Zukunft beeinträchtigen. Erfolgsaussichten bestehen vor allem dann, wenn nachweislich falsche und ehrverletzende Aussagen verbreitet wurden. Besonders komplex wird es bei internationalen Fällen mit medienwirksamen Auswirkungen. Gelingt den streitenden Parteien eine aussergerichtliche Einigung nicht, so ist der Gang vor ein Gericht unausweichlich. Jedoch ist das mit Risiko und psychischer Belastung behaftet und Erfolg ist keineswegs garantiert. „Es ist menschlich verständlich, wenn betroffene Manager im ersten Reflex ihre Sicht der Dinge öffentlich klarstellen wollen. Doch impulsives Handeln verschärft die Situation und macht eine sachliche Konfliktbeendigung schwierig“, sagt die Verhandlungsexpertin Dr. Heidi Z“graggen von der Innerschweizer Unternehmensberatung URimpuls für Krisenmanagement.

Erst kürzlich begleitete sie gemeinsam mit ihrem Geschäftspartner, Bruno Dobler, einen Topmanager, der von einem Tag auf den anderen freigestellt wurde. Es bahnte sich eine unschöne, mediale Auseinandersetzung mit rechtlichen Konsequenzen an. „Statt einer juristischen Lösung setzten wir auf Deeskalation. Unser Mandant wurde in diesem Sinne gezielt auf die Gespräche mit seinem früheren Arbeitgeber vorbereitet. Unser Ziel war es, beide Parteien durch Einsicht zum Einlenken zu bewegen“, erklärt Unternehmensberater Bruno Dobler. Diese Strategie zeigte Wirkung: Das Unternehmen erkannte in den sachlichen Gesprächen, dass seine Argumente weder rechtlich noch strategisch tragfähig waren. Wichtiger noch war aber die Erkenntnis eines drohenden Reputationsschadens beider Verhandlungsseiten. Damit war der Weg offen, nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

„Neben der Mediation und Verhandlungsbegleitung übernahmen wir auch die Vorbereitungen zu einer abgestimmten Medienarbeit, die respektvoll und reputationsschonend ausgerichtet war“, sagt Krisenmanagerin Dr. Heidi Z“graggen. Die sorgfältig abgestimmte Kommunikation verhinderte öffentliche Eskalation: Es gab weder mediale Nachberichte noch negative Schlagzeilen. Die Beteiligten einigten sich schliesslich auf eine Lösung, die es beiden Seiten ermöglichte, ihre Integrität zu wahren. Der Manager konnte sein berufliches Ansehen schützen und diese koordinierte Vorgehensweise nahm ihm auch den seelischen Druck. Das Unternehmen ging ebenso souverän und ohne Gesichtsverlust aus der Situation hervor. „Der Fall verdeutlicht, wie wirksam professionelle Begleitung, Vermittlung und frühzeitige Deeskalation sein können, um langfristige Reputationsschäden und teure, risikoreiche Gerichtsverfahren zu vermeiden“, so Strategieberater Bruno Dobler.