
(Düsseldorf) – Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen sieht bei der geplanten
Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler mit Rheinwasser erheblichen
Klärungsbedarf bei der künftigen Wasserqualität und fordert, dass RWE Power sämtliche
damit verbundenen Kosten trägt.
Nach dem Ende der Braunkohleförderung sollen die Restlöcher der Tagebaue Hambach und
Garzweiler über eine rund 45 Kilometer lange Rheinwassertransportleitung geflutet werden.
Die ÖDP NRW begrüßt grundsätzlich das Ziel einer ökologischen Rekultivierung, sieht in der
aktuellen Planung jedoch mehrere ungelöste Probleme.
Entnahme nur mechanisch gefiltert:
Am geplanten Entnahmebauwerk in Dormagen-Rheinfeld wird das Rheinwasser lediglich
über eine Rechen- und eine Siebbandanlage von groben Schwebstoffen befreit. Eine
Aufbereitung gegen gelöste Schadstoffe findet nicht statt. Die Entnahmestelle liegt zudem
nur wenige Kilometer unterhalb der Einleitstelle der Industriekläranlage des Chemieparks
Dormagen. Nach Einschätzung von Umweltwissenschaftlern reicht diese Fließstrecke im
Rhein nicht aus, um eingeleitetes Abwasser gleichmäßig zu verdünnen.
Schadstoffprüfung noch nicht abgeschlossen:
Die bislang erteilte Genehmigung umfasst den Bau der Transportleitung und die
Wasserentnahme, nicht jedoch die eigentliche Flutung der Restlöcher. Für Letztere ist eine
weitere Umweltverträglichkeitsprüfung mit erneuter Bewertung der Wasserqualität
erforderlich. Nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg wird die Liste der zu
untersuchenden Stoffe derzeit noch in zuständigen Gremien diskutiert; unklar ist demnach
auch, ob bislang unerforschte Substanzen im Rheinwasser dabei berücksichtigt werden.
„Es kann nicht sein, dass mit dem Bau der Pipeline längst begonnen wird, während die
entscheidende Frage nach der künftigen Wasserqualität noch offen ist“, erklärt Frank Schulz,
stellvertretender Landesvorsitzender der ÖDP NRW. „Erst prüfen, dann bauen – nicht
umgekehrt.“
Grundwasser mit begrenzter Selbstreinigungskraft:
Mit dem Ende der bergbaubedingten Sümpfung steigt das abgesenkte Grundwasser wieder
an und vermischt sich mit dem zugeführten Rheinwasser. Für den sogenannten Nordraum
nördlich von Garzweiler weisen Fachleute darauf hin, dass die dortigen Grundwasserleiter
kaum natürliche reaktive Substanzen enthalten und Spurenstoffe daher nur schwer
zurückhalten oder abbauen können. Diskutiert wird zudem eine langfristige Sulfatbelastung,
die Teile des Grundwassers für die Trinkwassergewinnung unbrauchbar machen könnte.
Kostenfrage: Verursacherprinzip statt Zahlungsverweigerung:
Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW ist für die Entnahme von Wasser aus
oberirdischen Gewässern grundsätzlich ein Entgelt von 5 Cent pro Kubikmeter zu entrichten.
Bei den geplanten Entnahmemengen von bis zu 340 Millionen Kubikmetern jährlich
entspräche dies rund 17 Millionen Euro pro Jahr. RWE Power begründet seine
Zahlungsverweigerung damit, es handle sich um eine „behördlich angeordnete Benutzung“.
Ein von Umweltverbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hält diese Argumentation
für nicht haltbar, da die Flutung vor allem dem eigenen wirtschaftlichen Interesse des
Konzerns diene, seine bergrechtlichen Nachsorgepflichten erfüllen zu können.
„Wer die Kosten seines eigenen Bergbaubetriebs jahrzehntelang der Allgemeinheit aufbürden
will, handelt gegen jedes Verursacherprinzip“, so Frank Schulz weiter.
Die ÖDP NRW fordert:
1. Keine Freigabe zur Flutung ohne verbindliche, unabhängige Prüfung aller relevanten
Schadstoffe – einschließlich bislang unerforschter Substanzen
2. Wirksame technische Schutzmaßnahmen für das Grundwasser statt bloßer
nachträglicher Beobachtung
3. Vollständige Kostentragung durch RWE Power nach dem Verursacherprinzip,
einschließlich des gesetzlichen Wasserentnahmeentgelts
4. Volle Transparenz und frühzeitige, unabhängige Bürgerbeteiligung im weiteren
Genehmigungsverfahren