Richterbund: Schwarzfahren als Straftatüberprüfen

Der Deutsche Richterbund hat sich dafür
ausgesprochen, das Schwarzfahren als Tatbestand aus dem
Strafgesetzbuch zu streichen.

Dadurch könnten die Gerichte entlastet werden, sagte der
Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, am Donnerstag im Inforadio
des rbb:

„Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen
Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es
letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten.“

Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa:

„Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten
befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen
da nicht zusammen.“

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