Roßbach zu Reformüberlegungen in der Alterssicherung

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen
Rentenversicherung Bund, befasste sich heute in ihrem Bericht bei der
Bundesvertreterversammlung mit Reformüberlegungen zur
Weiterentwicklung der Alterssicherung. Sie hat dabei der Politik noch
einmal ausdrücklich die Unterstützung und Expertise der
Rentenversicherung bei der Entwicklung von Reformvorschlägen
angeboten.

„Mütterrente“ sachgerecht finanzieren

Roßbach wies noch einmal darauf hin, dass die Mehrausgaben für die
„Mütterrente“ nach wie vor allein von den Beitragszahlern getragen
würden. „Es handelt sich dabei eindeutig um Leistungen, für deren
Erwerb keine Beiträge gezahlt wurden und die daher sachgerecht auch
nicht aus Beitragsmitteln zu finanzieren sind“, so Roßbach. Zu
Forderungen nach einer nochmaligen Ausweitung der „Mütterrente“ sagte
sie daher „Wir werden alles daran setzen, dass der Fehler von 2014
nicht 2018 ein zweites Mal gemacht wird“. Bei der Ausweitung der
Kindererziehungszeiten handele es sich um eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Finanzierung sachgerecht aus
Steuermitteln erfolgen müsse.

Selbständige besser absichern

Roßbach sprach sich dafür aus, die Frage der Alterssicherung von
Selbständigen in dieser Legislaturperiode anzugehen. Sie sagte: „Es
ist inzwischen weitgehend unstrittig, dass bei Selbständigen das
Risiko einer späteren Altersarmut deutlich höher ist als bei
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“. Es müsse daher eine
möglichst kosten- und bürokratiearme Lösung gefunden werden, die zu
ausreichenden Alterssicherungsansprüchen für Selbständige führe. Nach
Roßbachs Überzeugung „wäre dies bei einer Einbeziehung der bislang
nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche
Rentenversicherung der Fall“.

Mindestsicherung aus Steuern finanzieren

Roßbach ging in ihrer Rede auch auf die Diskussion über die
Einführung von Mindestsicherungselementen in der Alterssicherung ein.
Sie machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass den diskutierten
Mindestleistungen keine Beitragszahlungen gegenüberstellen. „Diese
Ansprüche dürfen dann auch nicht von den Beitragszahlern finanziert
werden“, so Roßbach. Die hierfür erforderlichen Mittel seien aus dem
Bundeshaushalt aufzubringen.

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