Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen 
Rentenversicherung Bund, befasste sich heute in ihrem Bericht bei der
Bundesvertreterversammlung mit Reformüberlegungen zur 
Weiterentwicklung der Alterssicherung. Sie hat dabei der Politik noch
einmal ausdrücklich die Unterstützung und Expertise der 
Rentenversicherung bei der Entwicklung von Reformvorschlägen 
angeboten.
„Mütterrente“ sachgerecht finanzieren
   Roßbach wies noch einmal darauf hin, dass die Mehrausgaben für die
„Mütterrente“ nach wie vor allein von den Beitragszahlern getragen 
würden. „Es handelt sich dabei eindeutig um Leistungen, für deren 
Erwerb keine Beiträge gezahlt wurden und die daher sachgerecht auch 
nicht aus Beitragsmitteln zu finanzieren sind“, so Roßbach. Zu 
Forderungen nach einer nochmaligen Ausweitung der „Mütterrente“ sagte
sie daher „Wir werden alles daran setzen, dass der Fehler von 2014 
nicht 2018 ein zweites Mal gemacht wird“. Bei der Ausweitung der 
Kindererziehungszeiten handele es sich um eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Finanzierung sachgerecht aus 
Steuermitteln erfolgen müsse.
Selbständige besser absichern
   Roßbach sprach sich dafür aus, die Frage der Alterssicherung von 
Selbständigen in dieser Legislaturperiode anzugehen. Sie sagte: „Es 
ist inzwischen weitgehend unstrittig, dass bei Selbständigen das 
Risiko einer späteren Altersarmut deutlich höher ist als bei 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“. Es müsse daher eine 
möglichst kosten- und bürokratiearme Lösung gefunden werden, die zu 
ausreichenden Alterssicherungsansprüchen für Selbständige führe. Nach
Roßbachs Überzeugung „wäre dies bei einer Einbeziehung der bislang 
nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche 
Rentenversicherung der Fall“.
Mindestsicherung aus Steuern finanzieren
   Roßbach ging in ihrer Rede auch auf die Diskussion über die 
Einführung von Mindestsicherungselementen in der Alterssicherung ein.
Sie machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass den diskutierten 
Mindestleistungen keine Beitragszahlungen gegenüberstellen. „Diese 
Ansprüche dürfen dann auch nicht von den Beitragszahlern finanziert 
werden“, so Roßbach. Die hierfür erforderlichen Mittel seien aus dem 
Bundeshaushalt aufzubringen.
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