Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
steigert die Attraktivität der beruflichen Bildung
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die von
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eingebrachte Novelle des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beschlossen. Hierzu
erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige
Berichterstatter, Stephan Albani:
Albert Rupprecht: „Die Steigerung der Attraktivität der
beruflichen Bildung ist ein Kernanliegen der Union. Die vorgesehenen
Verbesserungen bei der Aufstiegsförderung erfüllen diesen Anspruch
und werden ein Weiterkommen im Beruf erleichtern. Qualifizierte
Fachkräfte können mit dem Aufstiegs-Bafög besser gefördert werden.
Wir befähigen die Menschen, mit den Veränderungen in der Arbeitswelt
Schritt zu halten und so zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands aktiv
beizutragen. Damit stellen wir den Menschen mit seinen Talenten und
Fähigkeiten in den Mittelpunkt und fördern die Gleichwertigkeit von
beruflicher und akademischer Bildung.“
Stephan Albani: „Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist ein
Meilenstein unionsgeführter Bildungspolitik. Wir arbeiten weiter
aktiv an der Verbesserung der Situation von Menschen, die sich
weiterqualifizieren und weiterbilden wollen. Menschen, die sich
beruflich weiterqualifizieren, profitieren künftig von großzügigen
und umfangreichen Erlassregeln, bei Existenzgründung und
Unternehmensübernahmen. Unseren Anspruch, Familien als zentrale
gesellschaftliche Institution zu stärken, erfüllen wir beim AFBG mit
besseren Bedingungen zur Kinderbetreuung und Unterhaltsförderung. Mit
dem AFBG zeigen wir, dass uns alle Ausbildungswege, akademische und
berufliche, gleich wichtig sind.“
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