Für viele Familienunternehmer ist ihr Unternehmen weit mehr als nur ein Vermögenswert. Sie haben es über Jahrzehnte aufgebaut, von Generation zu Generation weitergegeben und verbinden es oft eng mit der eigenen Identität. Doch spätestens mit mehreren Kindern und einer ungeklärten Nachfolge geraten selbst erfolgreiche Betriebe unter Druck. Wie sich verhindern lässt, dass Pflichtteilsansprüche oder Erbstreitigkeiten das Lebenswerk gefährden, erfahren Sie hier.
Das Unternehmen wächst, die Familie ist versorgt und die Zukunft scheint geregelt. Viele Familienunternehmer verlassen sich deshalb auf ein Testament, einen Erbvertrag oder familiäre Absprachen, wenn es um die spätere Nachfolge geht. Schließlich erscheint die Lösung auf den ersten Blick einfach: Ein Kind übernimmt den Betrieb, die übrigen Kinder erhalten andere Vermögenswerte als Ausgleich. Doch genau an diesem Punkt entsteht häufig eine gefährliche Fehleinschätzung. Denn unabhängig von den persönlichen Wünschen der Eltern bestehen gesetzliche Pflichtteilsansprüche fort. Diese Ansprüche werden im Erbfall regelmäßig in Geld fällig – selbst dann, wenn der wesentliche Vermögenswert im Unternehmen gebunden ist. Was auf dem Papier wie eine faire Nachfolgeregelung aussieht, kann dadurch erhebliche finanzielle Belastungen auslösen und die Zukunft des Betriebs gefährden. „Viele Unternehmer planen die Nachfolge aus Sicht des Erbrechts, aber nicht aus Sicht der Unternehmensfinanzierung. Genau diese Lücke wird im Ernstfall häufig zum Risiko für den Fortbestand des Betriebs“, erklärt Sascha Drache.
„Umso wichtiger ist es, das Unternehmen frühzeitig aus dem privaten Nachlass herauszulösen und eine Struktur zu schaffen, die sowohl die Familie versorgt als auch den Betrieb dauerhaft schützt“, erläutert Sascha Drache. Seit mehr als 20 Jahren beschäftigt sich der Unternehmer mit Unternehmensgestaltungen, Nachfolgekonzepten und der langfristigen Sicherung von Familienunternehmen. Im Rahmen seiner Stiftungsberatung begleitet er Unternehmerfamilien dabei, Pflichtteilsrisiken, Nachfolgefragen und potenzielle Konflikte innerhalb der Familie rechtzeitig zu erkennen und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Dabei zeigt sich immer wieder: Viele Herausforderungen entstehen nicht durch wirtschaftliche Probleme des Unternehmens, sondern durch eine unzureichend geplante Nachfolge. Mit einer durchdachten Struktur lassen sich die Versorgung der Familie, der Erhalt des Unternehmens und langfristige Stabilität miteinander verbinden.
Warum klassische Nachfolgelösungen Familienunternehmen oft nicht ausreichen
Viele Familienunternehmer gehen davon aus, dass ein Testament oder ein Erbvertrag ausreicht, um die Unternehmensnachfolge verbindlich zu regeln und das Lebenswerk vor späteren Konflikten zu schützen. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein anderes Bild. Ein Testament kann zwar die gewünschte Erbfolge festlegen, den gesetzlichen Pflichtteil der Kinder jedoch grundsätzlich nicht vollständig ausschließen. Auch ein Erbvertrag macht Regelungen verbindlicher, beseitigt Pflichtteilsansprüche aber nicht automatisch. Als weitere Möglichkeit gilt oft der Pflichtteilsverzicht. Doch auch hier liegt die Hürde hoch: Er muss notariell beurkundet werden und setzt die freiwillige Zustimmung des betroffenen Kindes voraus. In der Praxis scheitert das häufig daran, dass Kinder nicht ohne Gegenleistung auf ihren gesetzlichen Anspruch verzichten wollen. Genau diese Gegenleistung kann wiederum Liquidität binden und das Familienvermögen belasten. Hinzu kommt die emotionale Seite. Pflichtteilsverzichte können Neid, Misstrauen und Streit auslösen, wenn sich einzelne Kinder wirtschaftlich benachteiligt fühlen.
Besonders kritisch wird die Situation, wenn das Unternehmensvermögen den größten Teil des Nachlasses ausmacht. Klassische Instrumente federn zwar einzelne Risiken ab, verhindern jedoch nicht, dass Unternehmensvermögen im Erbfall zu sofort fälligen Geldansprüchen führen kann. Müssen Pflichtteilsansprüche in erheblicher Höhe ausgezahlt werden, stehen Nachfolger oft vor schwierigen Entscheidungen: Kredite aufnehmen, Unternehmensanteile verkaufen oder Vermögenswerte verwerten. Nicht selten geraten wirtschaftlich gesunde Betriebe dadurch in erhebliche Schwierigkeiten.
Die Familienstiftung als strategische Lösung für Nachfolge und Vermögenserhalt
„Eine Familienstiftung schafft an dieser Stelle die Voraussetzung, das Unternehmen langfristig zusammenzuhalten und gleichzeitig die Interessen der Familie zu berücksichtigen“, so Sascha Drache weiter. Ihr entscheidender Vorteil liegt in ihrer Struktur: Nach der Übertragung gehören die eingebrachten Unternehmensanteile nicht mehr dem Unternehmer persönlich, sondern der Stiftung. Dadurch fallen diese Anteile beim Tod des Unternehmers grundsätzlich nicht in dessen privaten Nachlass. Das kann dazu beitragen, das Unternehmen vor einer Zerschlagung oder Aufteilung im Erbfall zu schützen. Gleichzeitig entsteht kein klassischer Eigentümerwechsel, denn die Stiftung besteht unabhängig von einzelnen Familienmitgliedern fort. Das Unternehmen kann somit über Generationen hinweg als Einheit erhalten bleiben. Allerdings sind Pflichtteilsansprüche und mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche stets im Einzelfall zu prüfen, insbesondere wenn die Übertragung noch nicht lange zurückliegt. Gerade für Unternehmerfamilien, die ihr Lebenswerk dauerhaft erhalten und die Nachfolge strukturiert regeln möchten, kann die Familienstiftung daher ein wichtiger Baustein sein.
Zugleich lässt sich die Versorgung der Familie verbindlich und langfristig regeln. Kinder können als sogenannte Destinatäre eingesetzt werden, also als begünstigte Personen, die nach den Vorgaben der Stiftung Leistungen erhalten. Die Stiftungssatzung kann festlegen, welche Familienmitglieder wann, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen Ausschüttungen erhalten. Diese können gleichmäßig verteilt, abgestuft ausgestaltet oder an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Auf diese Weise bleibt die Substanz des Unternehmens dauerhaft in der Stiftung gebunden, während die Familie wirtschaftlich abgesichert wird. „Die Familienstiftung trennt das Unternehmen vom Privatvermögen des Unternehmers und schützt es davor, wegen Pflichtteilsforderungen oder Geschwisterstreitigkeiten in Einzelteile zerlegt zu werden“, betont Sascha Drache. Ein professionelles Stiftungsmanagement stellt zudem sicher, dass die festgelegten Regelungen dauerhaft umgesetzt und an die langfristigen Ziele der Unternehmerfamilie angepasst werden.
Das Lebenswerk erhalten – auch wenn kein Kind die Nachfolge antreten möchte
Doch nicht immer besteht die Herausforderung allein in Pflichtteilsansprüchen oder Erbstreitigkeiten. Viele Familienunternehmer stehen vor einer weiteren Frage: Was passiert mit dem Unternehmen, wenn keines der Kinder die operative Verantwortung übernehmen möchte? Diese Situation tritt heute deutlich häufiger auf als noch vor einigen Jahrzehnten. Viele Nachkommen haben eigene berufliche Wege eingeschlagen und möchten weder Geschäftsführer werden noch die unternehmerische Verantwortung der Eltern übernehmen. Ohne geeignete Nachfolgelösung bleibt dann oft nur der Verkauf an Investoren, Wettbewerber oder externe Käufer.
Auch hier kann die Familienstiftung eine tragfähige Struktur schaffen. Sie kann dauerhaft Gesellschafterin des Unternehmens bleiben, während die operative Führung von einem erfahrenen Geschäftsführer übernommen wird. Das kann eine Person aus dem bestehenden Management oder eine externe Fachkraft sein. Die Familie bleibt wirtschaftlich beteiligt, ohne selbst die operative Verantwortung tragen zu müssen.
Frühzeitig handeln und die richtigen Strukturen schaffen
Der Erfolg einer Familienstiftung hängt maßgeblich vom richtigen Zeitpunkt ab. Wer sich frühzeitig mit der eigenen Nachfolge auseinandersetzt, schafft nicht nur mehr Planungssicherheit, sondern erweitert auch die rechtlichen und strategischen Gestaltungsmöglichkeiten erheblich. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. Werden Vermögenswerte zu Lebzeiten übertragen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zu zehn Jahre lang bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt werden. Nach dem sogenannten Abschmelzungsmodell reduziert sich diese pflichtteilsrechtliche Relevanz jedoch Jahr für Jahr. Deshalb verschafft frühes Handeln deutlich größere Gestaltungsspielräume.
Gleichzeitig wirft die Errichtung einer Familienstiftung zahlreiche Fragen auf: Welche Pflichtteilsberechtigten sind zu berücksichtigen? Welche Vermögenswerte sollen eingebracht werden? Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich? Und wer übernimmt künftig Verantwortung in Stiftung und Unternehmen? Viele Unternehmer befürchten zudem, mit der Übertragung von Vermögenswerten die Kontrolle über ihr Lebenswerk zu verlieren. Tatsächlich können die maßgeblichen Regeln jedoch bereits bei der Gründung festgelegt werden. Auch die Mitwirkung in Stiftungsorganen sowie klare Vorgaben für die zukünftige Unternehmensführung lassen sich individuell gestalten.
Die Entwicklung einer tragfähigen Stiftungsstruktur erfordert dabei die sorgfältige Abstimmung rechtlicher, steuerlicher und unternehmerischer Aspekte. Genau bei diesen Fragen begleitet Sascha Drache Unternehmerfamilien bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Stiftungsmodelle. Ziel ist es, eine Lösung zu schaffen, die rechtliche, steuerliche und unternehmerische Anforderungen miteinander verbindet und zugleich den langfristigen Vorstellungen der Familie gerecht wird. „Ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen, erfordert oft ein ganzes Unternehmerleben. Es zu schützen, damit es auch in der nächsten und übernächsten Generation Bestand hat, ist die eigentliche Königsdisziplin“, betont Sascha Drache abschließend.
Sie möchten Ihr Familienunternehmen vor Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und ungeklärten Nachfolgeregelungen schützen und gleichzeitig Ihr Lebenswerk langfristig sichern? Dann melden Sie sich jetzt bei Sascha Drache (https://www.stiftung.de) und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!
Pressekontakt:
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Vertreten durch: Sascha Drache
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Ruben Schäfer
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