Scheidung oder doch erst einmal nur getrennt leben?

Scheidung oder doch erst einmal nur getrennt leben?
Trennung ist unvermeidbar,Scheidung muss nicht sein
 

Herr Rechtsanwalt Kirchhof, viele Paare leben getrennt, ohne sich scheiden zu lassen. Warum?

Rechtsanwalt Kirchhof:
Das Getrenntleben ist für viele Paare eine Art Zwischenlösung. Es erlaubt, räumliche und emotionale Distanz zu schaffen, ohne sofort einen endgültigen rechtlichen Schnitt zu machen. Gerade wenn Kinder betroffen sind oder finanzielle Fragen ungeklärt sind, empfinden viele diesen Zustand als weniger belastend als eine sofortige Scheidung.

Was bedeutet „getrennt leben“ eigentlich aus rechtlicher Sicht?

Rechtsanwalt Kirchhof:
Juristisch bedeutet getrennt leben, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest ein Ehepartner diese auch nicht wiederherstellen will. Das kann sogar innerhalb derselben Wohnung erfolgen, wenn klar getrennte Bereiche bestehen. Wichtig ist: Das Getrenntleben ist die Voraussetzung für eine spätere Scheidung, ersetzt diese aber nicht.

Welche Unterschiede gibt es beim Thema Versorgungsausgleich?

Rechtsanwalt Kirchhof:
Das ist einer der zentralen Unterschiede. Beim bloßen Getrenntleben findet kein Versorgungsausgleich statt. Jeder Ehepartner behält seine eigenen Renten- und Versorgungsanwartschaften.
Erst mit der Scheidung wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt. Dabei werden alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche – gesetzlich, betrieblich oder privat – ausgeglichen. Das kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, insbesondere bei längeren Ehen oder ungleichen Erwerbsbiografien.

Viele unterschätzen auch das Thema Unterhalt. Was gilt hier?

Rechtsanwalt Kirchhof:
Während des Getrenntlebens besteht unter Umständen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ziel ist es, den bisherigen ehelichen Lebensstandard zumindest teilweise aufrechtzuerhalten. Der wirtschaftlich stärkere Partner kann also verpflichtet sein, den anderen finanziell zu unterstützen.
Nach der Scheidung sieht das anders aus: Der nacheheliche Unterhalt ist deutlich eingeschränkt und an klare Voraussetzungen gebunden, etwa Kinderbetreuung oder krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit. Der Grundsatz lautet dann: Jeder ist grundsätzlich für sich selbst verantwortlich.

Bedeutet eine Scheidung automatisch Änderungen beim Sorgerecht?

Rechtsanwalt Kirchhof:
Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. In der Regel bleibt es sowohl beim Getrenntleben als auch nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht. Beide Eltern behalten das Recht und die Pflicht, wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen.
Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder gravierende Konflikte bestehen, kann eine andere Regelung in Betracht kommen. Die Scheidung allein ändert daran nichts.

Gibt es Fälle, in denen Sie vom schnellen Scheidungsantrag abraten?

Rechtsanwalt Kirchhof:
Ja, durchaus. Vor allem dann, wenn finanzielle Nachteile drohen oder noch keine klare Lebensplanung besteht. Eine Scheidung löst automatisch rechtliche Mechanismen aus – insbesondere den Versorgungsausgleich –, die später kaum noch rückgängig zu machen sind. Das Getrenntleben kann hier Zeit verschaffen, um überlegte Entscheidungen zu treffen.

Was raten Sie Paaren, die gerade vor dieser Entscheidung stehen?

Rechtsanwalt Kirchhof:
Ich rate dringend dazu, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Viele Konflikte entstehen nicht durch die Trennung selbst, sondern durch fehlende Information. Wer die Unterschiede zwischen Trennung und Scheidung kennt, kann bewusster entscheiden – und vermeidet finanzielle und rechtliche Überraschungen.

Ihr Fazit in einem Satz?

Rechtsanwalt Kirchhof:
Ob Scheidung oder getrennt leben – beide Wege haben Konsequenzen, und wer sie kennt, entscheidet besser.