Datenschutz darf kein Innovationshemmnis sein
Ab dem 25. Mai gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach
zweijähriger Umsetzungsfrist. Dazu erklärt der digitalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski:
„Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der europäische
Flickenteppich im Datenschutzrecht ein Ende. Gerade die
Digitalwirtschaft, insbesondere KMU und Startups, können jetzt im
europäischen Mark auf einheitlichen Datenschutzstandards aufbauen.
Das ist ein richtiger Schritt im globalen Standortwettbewerb. Wichtig
ist aber auch: Es muss die richtige Balance zwischen
Grundrechtsschutz und Innovationschancen gewahrt bleiben. Datenschutz
darf nicht zur Innovationsbremse für die Digitalisierung in
Deutschland und Europa werden. Gerade für Startups und KMU ist es
wichtig, dass die Datenschutzbehörden in der nächsten Zeit mit
Augenmaß vorgehen. Insbesondere das Ziel der Verordnung, europaweit
einheitlich Standards zu erreichen, darf nicht aufgeweicht werden. Ob
in Erfurt oder Hannover, Kiel oder München – die
Datenschutzbeauftragen müssen einheitliche Maßstäbe an die Auslegung
der DSGVO anlegen. Wir werden mit der Digitalwirtschaft in engem
Austausch bleiben und die praxis- und innovationsnahe Anwendung der
Verordnung sowie die aktuellen Diskussionen mit Blick auf künftigen
Handlungsbedarf sehr genau beobachten.“
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