Schlupflöcher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Leiharbeiter bekommen nicht denselben Lohn wie festangestellte Kollegen / „Report Mainz“, heute, Dienstag, 10.4.2018, um 21:45 Uhr im Ersten

Recherchen des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“
haben ergeben, dass die von der ehemaligen Bundesarbeitsministerin
Andrea Nahles initiierte Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AÜG) Schlupflöcher bietet, mit der eine gleiche Bezahlung von
Leiharbeitern und festangestellten Kollegen umgangen werden kann. Das
kritisiert die Arbeitsrechtlerin Prof. Christiane Brors von der
Universität Oldenburg. Sie hat als Sachverständige im
Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales bereits vor zwei Jahren
darauf aufmerksam gemacht.

„Es ist genau der Zustand eingetreten, den man damals schon
befürchtet hat. Der Gesetzgeber ist hinreichend gewarnt worden, von
verschiedenen Seiten. In den Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren
ist genau auf diese Umgehungsmöglichkeit hingewiesen worden. Das war
dem Gesetzgeber klar und er hat kein anderes Gesetz gemacht“, sagte
Brors im Interview mit dem ARD-Politikmagazin. Das Gesetz sei
schlecht gemacht.

Ihr Kollege, Prof. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen,
bemängelt, dass das Gesetz „geradezu einlädt, Umgehungsstrategien zu
verfolgen“. Er greift auch Unternehmen an, die dies ausnutzen. „Man
ist nicht bereit, dem gesetzlichen Schutz Rechnung zu tragen, dass
nach neun Monaten dasselbe bezahlt wird wie bei Stammarbeitskräften.
Sondern man versucht, die Leute nach einer Pause von etwas über drei
Monaten weiterzubeschäftigen. Das ist ein ganz klarer Fall von
Gesetzesumgehung.“

Konkret berichtet „Report Mainz“ (heute, 10.4.18, 21:45 Uhr im
Ersten) über den Fall einer Kassiererin, die zum 31. Dezember 2017
gekündigt wurde. Einen Tag später hätte sie Anspruch auf denselben
Lohn gehabt wie eine festangestellte Kollegin. Gleichzeitig mit der
Kündigung bekam sie das Angebot der Leiharbeitsfirma zur
Wiedereinstellung drei Monate und einen Tag später. Damit hätte sie
wieder zum niedrigeren Leiharbeitstarif arbeiten müssen.

Das jetzt von Hubertus Heil geführte Bundesarbeitsministerium
wollte sich auf Anfrage zu den „Report Mainz“-Recherchen nicht
konkret äußern. „Aussagen zu den Wirkungen des Gesetzes“ seien „zum
jetzigen Zeitpunkt noch zu früh“. Dies gelte „insbesondere für die
Neuregelungen zu Equal Pay“.

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an „Report Mainz“, Tel. 06131 929
33351 oder -33352.

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