Schummer: 100 Jahre betriebliche Mitbestimmung in Deutschland

Betriebsräte sind unverzichtbare Begleiter eines
menschengerechten Wandels

Vor hundert Jahren, am 4.Februar 1920, trat das Betriebsrätegesetz in Kraft.
Dieses räumte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland erstmals das
Recht ein, Betriebsräte zu wählen. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:

„Das vor hundert Jahren in Kraft getretene Betriebsrätegesetz der Weimarer
Republik bedeutete den Einstieg in unser heutiges erfolgreiches
Mitbestimmungsmodell. Dem Gesetz lag das Verständnis zugrunde, dass
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr sind als nur Produktivkapital. Damit
knüpfte es an die Grundlagen der Christlichen Soziallehre an, nach der die
Mitbestimmung im wirtschaftlichen Bereich zur Vollendung der menschlichen Person
und seiner Würde gehört. Das Gesetz trug die Handschrift eines bedeutenden
Christlich-Sozialen, des langjährigen Arbeitsministers Heinrich Brauns.

Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands und der Wohlstand im Land sind eng
verbunden mit der Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft. Eine wichtige
Rolle hat dabei auch die Mitbestimmung gespielt. Sie schafft Identifikation mit
dem Betrieb. Wissenschaftliche Studien belegen, dass diese sich positiv auf die
Qualität unternehmerischer Entscheidungen auswirkt. Auch nach hundert Jahren ist
die betriebliche Mitbestimmung alles andere als antiquiert. Im Prozess der
Globalisierung und der Digitalisierung mit seinen Auswirkungen auf Wirtschaft
und Arbeitswelt sind Betriebsräte unverzichtbare Begleiter eines
menschengerechten Wandels.

Wir wollen zügig die Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag
angehen, die Arbeit von Betriebsräten zu erleichtern. Dazu gehören ein
vereinfachtes Wahlverfahren und die Möglichkeit der Online-Stimmabgabe zu
Betriebsratswahlen bei Einverständnis von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite.
Auch ist zu prüfen, inwieweit der Schutz von Initiatoren von
Betriebsratsgründungen verbessert werden muss. Geplant ist weiterhin eine
Stärkung der Rechte von Betriebsräten bei der für eine erfolgreiche
Transformation der Wirtschaft so wichtigen Weiterbildung der Beschäftigten. Auch
muss verhindert werden, dass deutsche Mitbestimmungsrechte im Zuge europäischer
Harmonisierungen ausgehöhlt werden.“

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