Nachdem bereits Standard Life angekündigt hat,
bestimmte Lebensversicherungsbestände auf eine irische
Tochtergesellschaft zu übertragen, folgt auch nun die Scottish Widows
Limited – besser bekannt unter der Servicemarke Clerical Medical –
diesem Vorbild. Aufgrund des drohenden Brexits beabsichtigt nun auch
die Scottish Widows ihr europäisches Portfolio auf eine neue
juristische Person, die Scottish Widows Europe S.A. („SWE“) mit Sitz
in Luxemburg zu übertragen. Clerical Medical schreibt in einem
Rundschreiben aus Dezember 2018, dass das geplante Vorhaben noch der
Genehmigung des Gerichts in einer für den 14. März 2019 angesetzten
Anhörung bedürfe. Im Falle der Genehmigung der Übertragung sei die
Scottish Widows Europe S.A. zukünftig Versicherungsträger. Bei der
SWE handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Scottish Widows
Limited, die der luxemburgischen Versicherungsaufsicht unterliegt.
„Viele Versicherungsnehmer der Clerical Medical sind verunsichert
und können die Konsequenzen nicht abschließend einschätzen“, weiß
Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwaelte.
„Letztendlich vermag keiner eine zuverlässige Prognose abzugeben,
wie sich der Brexit vollziehen wird und welche Auswirkungen dieser
hat“, so Brockmann weiter. Die wohl für die Versicherungsnehmer
gravierendste Folge der geplanten Übertragung dürfte sein, dass die
Verträge zukünftig nicht mehr dem britischen Sicherungsfonds UK
Financial Services Compensation Scheme (FSCS) unterliegen. Damit
würde im Insolvenzfall eine Entschädigungszahlung durch den
Sicherungsfonds wegfallen. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch auf ein
Ereignis zurückzuführen ist, das vor der Übertragung eintritt.
HAHN Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Versicherungsnehmern,
sich fachkundigen Rat zu den Handlungsoptionen einzuholen und bietet
eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an.
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