Serviceportal OpenR@thaus ermöglicht Zustellfiktion

Das Serviceportal OpenR@thaus kombiniert ab sofort zentrale Vorteile des BundID Postfachs mit den bewährten Funktionen seines eigenen Postfachsystems. Das Onlinezugangsgesetzt (OZG) regelt in §9 die sogenannte Zustellfiktion, d.h. dass Bescheide der Verwaltung auch elektronisch über eine Nutzerkonto zugestellt werden können. Der elektronische Bescheid gilt, analog zum postalischen Bescheid, am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben.

Technisch wird diese Zustellfiktion durch das Postfach der BundID abgesichert, dieses erfüllt alle technischen Voraussetzungen wie bspw. die Nutzeridentifikation. „Das Postfach der BundID ermöglicht die rechtssichere Zustellung, hat aber keine Möglichkeit, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren“, erläutert Johannes Kaiser, Projektleiter OpenR@thaus. „Hier kommt das Postfach unseres Serviceportals ins Spiel: Dank ihm können wir für die Bürgerinnen und Bürger die 2-Wege-Kommunikation und eine Statusanzeige für die Verwaltungsakte integrieren.“ Hinzu kommt die Anbindung an das Sachbearbeitendenportal, dank dem die Verwaltung medienbruchfrei die Anträge bearbeiten kann.

Für weitere Informationen zur Integration von BundID-Postfach und OpenR@thaus-Postfach wenden Sie sich gern an:

Johannes Kaiser

Geschäftsbereich E-Services

0541 9631-628

johannes.kaiser@itebo.de

Oder nutzen Sie unseren Webcast am Freitag, 05. Juni 2025 um 9:30 Uhr: www.itebo.de/veranstaltungen 

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