Sibanye-Stillwater legt den Preis für eine überzeichnete Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im Wert von 500 Millionen US-Dollar mit einem Zinssatz von 6,25 % fest

Sibanye-Stillwater (Tickers JSE: SSW und NYSE: SBSW) gibt bekannt, dass das Unternehmen eine neue, überzeichnete Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im Wert von 500 Millionen US-Dollar mit Fälligkeit im Jahr 2031 (die „2031-Schuldverschreibungen“) (die „Emission“) bepreist hat. Die 2031-Schuldverschreibungen werden über die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Gruppe, Sibanye-Stillwater UK Financing Plc, als eine einzige Tranche im Wert von 500 Millionen US-Dollar mit einer Laufzeit von fünfeinhalb Jahren (ohne Kündigungsrecht in den ersten zwei Jahren) und einem jährlichen Kupon von 6,25 Prozent begeben. Das Emissionsvorhaben unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen, und die Abwicklung wird voraussichtlich am oder um den 15. Mai 2026 erfolgen.

Das Angebot ist Teil der zuvor angekündigten Kapitalmanagementmaßnahmen der Gruppe zur Reduzierung der Bruttoverschuldung durch den Rückkauf ausstehender Schuldverschreibungen. Der Nettoerlös aus den 2031-Anleihen wird zusammen mit den Barreserven der Gruppe zum Rückkauf bestehender Anleihen verwendet, die von der hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Gruppe, der Stillwater Mining Company, begeben wurden. Am 6. Mai 2026 hat Sibanye-Stillwater über die Stillwater Mining Company Angebote zum Barankauf (i) aller ausstehenden vorrangigen Schuldverschreibungen im Wert von 675 Millionen US-Dollar mit Fälligkeit im November 2026 (die „2026-Schuldverschreibungen“) unterbreitet, wobei der verbleibende Betrag voraussichtlich von der Gruppe in bar beglichen wird, sowie (ii) bis zu 75 Mio. US-Dollar der ausstehenden vorrangigen Schuldverschreibungen im Gesamtwert von 525 Mio. US-Dollar mit Fälligkeit im Jahr 2029 (die „2029-Schuldverschreibungen“ und zusammen mit den 2026-Schuldverschreibungen die „bestehenden Schuldverschreibungen“). Der erfolgreiche Rückkauf der bestehenden Schuldverschreibungen durch die Stillwater Mining Company könnte zu einer Gesamtreduzierung der Bruttoverschuldung des Konzerns um bis zu 250 Mio. US-Dollar führen.

CEO Richard Stewart erklärte: „Wir freuen uns über die starke Nachfrage, die sich in der mehr als fünffachen Überzeichnung der Anleiheemission widerspiegelt. Dies zeugt vom Vertrauen der Anleger in Sibanye-Stillwater, seine Strategie sowie die Qualität und Widerstandsfähigkeit unseres Portfolios. Die heutige Transaktion ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Bilanz, zur Verlängerung der Laufzeiten unserer Verbindlichkeiten und zur Verbesserung unserer finanziellen Flexibilität. Diese Maßnahmen stehen voll und ganz im Einklang mit unserem disziplinierten Rahmenwerk für die Kapitalallokation, das unter anderem das Ziel beinhaltet, die Bruttoverschuldung in den nächsten zwei bis drei Jahren um etwa 50 % zu reduzieren.  Wichtig ist, dass die Stärkung und Verbesserung der Flexibilität unserer Bilanz in Verbindung mit der Optimierung der Margen aus unserem operativen Geschäft uns in eine starke Position versetzt, um unsere Strategie weiter umzusetzen, einschließlich Investitionen in organisches, wertsteigerndes Wachstum und die Positionierung des Unternehmens zur Lieferung zukunftsorientierter Metalle, die die sich wandelnde Energielandschaft unterstützen.“

Über Sibanye-Stillwater

Sibanye-Stillwater ist ein weltweit tätiger Bergbau- und Metallverarbeitungskonzern mit einem vielfältigen Portfolio an Betrieben, Projekten und Investitionen auf fünf Kontinenten. Der Konzern ist zudem einer der weltweit führenden Recycler einer Reihe von Metallen und hält Beteiligungen an führenden Sekundärbergbaubetrieben.

Sibanye-Stillwater ist einer der größten Produzenten und Veredler von Platinmetallen (PGMs: Platin, Palladium, Rhodium, Iridium und Ruthenium) und ein führender Goldproduzent. Darüber hinaus produziert das Unternehmen Nickel, Chrom, Kupfer, Silber, Kobalt und Zink. Die Gruppe hat ihr Geschäftsfeld auf den Abbau und die Verarbeitung von Batteriemetallen ausgeweitet und ihre Präsenz in der Kreislaufwirtschaft durch den weltweiten Ausbau ihrer Aktivitäten im Recycling und im Sekundärbergbau verstärkt. Weitere Informationen finden Sie unter www.sibanyestillwater.com.  

Ansprechpartner für Investor Relations:

E-Mail:ir@sibanyestillwater.com

James Wellsted

Executive Vice President: Investor Relations und Corporate Affairs

Tel.: +27 (0) 83 453 4014

Website: www.sibanyestillwater.com 

LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/sibanye-stillwater 

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YouTube: https://www.youtube.com/@sibanyestillwater/videos 

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In Europa

Swiss Resource Capital AG

Marc Ollinger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited

Rechtsberater: Sibanye-Stillwater hat Linklaters und Edward Nathan Sonnenbergs als Rechtsberater im Zusammenhang mit dem Angebot beauftragt.

Hinweise und Haftungsausschlüsse

Hiermit wird bekannt gegeben, dass gemäß den Bestimmungen von § 45(5) des Companies Act 71 von 2008 (das „Gesellschaftsgesetz“) und gemäß dem auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Mai 2025 gefassten Sonderbeschluss der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) einen Beschluss gefasst hat, für die Verbindlichkeiten anderer Mitglieder der Gruppe im Rahmen des Angebots zu bürgen, wobei diese Bürgschaft die Gewährung direkter und/oder indirekter finanzieller Unterstützung an verbundene und miteinander verbundene Unternehmen und Gesellschaften der Gesellschaft im Sinne der Bestimmungen von § 45 Abs. 2 des Companies Act darstellt.

Nach Abwägung aller relevanten finanziellen Umstände der Gesellschaft im Sinne und gemäß den Bestimmungen von § 45 in Verbindung mit § 4 des Gesellschaftsgesetzes ist der Vorstand zu der Überzeugung gelangt, dass:

die Gesellschaft unmittelbar nach Gewährung der oben genannten finanziellen Unterstützung die in § 4 des Companies Act vorgesehenen Solvenz- und Liquiditätsprüfungen erfüllen würde;

alle relevanten Bedingungen und Beschränkungen in Bezug auf die Gewährung einer solchen finanziellen Unterstützung durch die Gesellschaft, die in der Gründungsurkunde der Gesellschaft enthalten sind, erfüllt sind; und

die Bedingungen, zu denen diese finanzielle Unterstützung gewährt werden soll, für die Gesellschaft fair und angemessen sind.

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten veröffentlicht oder verbreitet werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der 2031-Schuldverschreibungen oder der bestehenden Schuldverschreibungen dar, noch wird es einen Verkauf der in dieser Bekanntmachung genannten 2031-Schuldverschreibungen in einer Rechtsordnung geben, einschließlich der Vereinigten Staaten, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor einer Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung unzulässig wäre. Die hierin genannten 2031-Schuldverschreibungen dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung gemäß dem Securities Act oder eine Befreiung von der Registrierungspflicht vorliegt. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten erfolgt mittels eines Prospekts, der beim Emittenten erhältlich ist und detaillierte Informationen über das Unternehmen und die Geschäftsführung sowie Jahresabschlüsse enthält. Die 2031-Schuldverschreibungen wurden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines US-Bundesstaates registriert. Dementsprechend werden die 2031-Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der Vereinigten Staaten gemäß Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft.

Die 2031-Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Privatanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten Privatanlegern im EWR nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff „Privatanleger“ eine Person, die eine (oder beide) der folgenden Kategorien erfüllt: (i) ein Privatkunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der Richtlinie 2014/65/EU (in der geänderten Fassung, „MiFID II“); oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in der jeweils gültigen Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gilt. Folglich wurde kein gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils gültigen Fassung, die „PRIIP-Verordnung“) erforderliches Dokument mit wesentlichen Informationen für das Anbieten oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren sonstige Bereitstellung für Kleinanleger im EWR erstellt, und daher kann das Anbieten oder der Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren sonstige Bereitstellung für Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Die 2031-Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, einem Privatanleger im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten einem Privatanleger im Vereinigten Königreich nicht angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff „Privatanleger“ eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ist, da diese Verordnung durch das EUWA in nationales Recht umgesetzt wurde. Folglich wurde kein Informationsdokument erstellt, das gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook („DISC“) für das Anbieten, Verkaufen oder Vertreiben der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung für Privatanleger im Vereinigten Königreich erforderlich ist; daher kann das Anbieten, Verkaufen oder Vertreiben der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung für Privatanleger im Vereinigten Königreich gemäß dem DISC und den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 (den „CCI-Verordnungen“) rechtswidrig sein.

Diese Bekanntmachung wird ausschließlich an Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an Personen, die (i) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden; (ii) über Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen verfügen, die unter Artikel 19(5) der Financial Promotion Order fallen; (iii) unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Order fallen; oder (iv) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Anreiz zur Ausübung von Anlagetätigkeiten (im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf der 2031-Schuldverschreibungen anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermitteln lassen darf (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Die Anlagen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum sonstigen Erwerb solcher Anlagen richtet sich ausschließlich an relevante Personen oder wird ausschließlich mit diesen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich vergewissern, dass dies rechtmäßig ist.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein; daher sollten sich Personen in solchen Rechtsordnungen, in denen sie veröffentlicht oder verbreitet wird, über diese Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Einschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Zukunftsgerichtete Aussagen 

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der „Safe-Harbor“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „wird“, „würde“, „erwarten“, „prognostizieren“, „potenziell“, „könnte“, „glauben“, „anstreben“, „voraussehen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „schätzen“ und ähnlichen Begriffen zu erkennen.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen, darunter unter anderem solche, die sich auf die zukünftige Finanzlage, Geschäftsstrategien und andere strategische Initiativen, Geschäftsaussichten, Branchenprognosen, Produktions- und Betriebsprognosen, Klima- und ESG-bezogene Ziele und Kennzahlen sowie Pläne und Ziele für zukünftige Geschäftstätigkeiten, Projektfinanzierungen und den Abschluss oder die erfolgreiche Integration von Akquisitionen von Sibanye-Stillwater Limited beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Ermessen der Geschäftsleitung von Sibanye-Stillwater widerspiegeln. Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von historischen Ergebnissen oder von zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen unter Berücksichtigung verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derjenigen, die im Integrierten Bericht 2025 von Sibanye-Stillwater und im Jahresbericht auf Formular 20-F dargelegt sind, der am 24. April 2026 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde (SEC-Aktenzeichen 333-234096). Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist). Diese zukunftsgerichteten Aussagen wurden von den externen Wirtschaftsprüfern der Gruppe weder geprüft noch kommentiert.