Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf
eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der 
mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites 
Bürokratieentlastungsgesetz) sieht nun die vollelektronische 
Abrechnung in der Pflegeversicherung vor. Dazu soll § 105 SGB XI wie 
folgt ergänzt werden: „Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und 
die Verbände der Leistungserbringer legen bis zum 1. Januar 2018 die 
Einzelheiten für eine elektronische Datenübertragung aller Angaben 
und Nachweise fest, die für die Abrechnung pflegerischer Leistungen 
in der Form elektronischer Dokumente erforderlich sind.“ In der 
Begründung dazu heißt es: „Die Regelung verpflichtet den 
Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Verbände der 
Leistungserbringer zur Vereinbarung eines Verfahrens für eine sichere
Übermittlung aller erforderlichen Abrechnungsunterlagen und aller 
sonstigen erforderlichen Nachweise in der Form elektronischer 
Dokumente. Dokumente in Papierform sollen hierdurch vollständig 
abgelöst und eine parallele Nutzung papiergebundener und 
elektronischer Dokumente vermieden werden.“
   Dazu erklärt bpa-Geschäftsführer Bernd Tews: „Das ist ein 
großartiger Erfolg für die Leistungserbringer, insbesondere in der 
ambulanten Pflege. Endlich wird die jahrelange Forderung des bpa 
umgesetzt. Denn die parallele Anforderung von elektronischen 
Leistungsabrechnungen sowie von papiergestützten 
Leistungsabrechnungen war doppelter Aufwand, doppelte Arbeit und hat 
Unmengen an Archivierungskosten verursacht. Künftig wird die 
elektronische Form ausreichen und das mittlerweile absurde Versenden 
von Millionen von Belegen endgültig beendet. Das ist ein notwendiger 
und längst überfälliger Schritt zur Entbürokratisierung. Denn weniger
Zeit für Papierkram heißt mehr Zeit für Pflege.“
   Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://www.bmwi.de/BMWi/Redakti
on/PDF/Gesetz/gesetzentwurf-buerokratieentlastungsgesetz-ii,property=
pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
   Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) 
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte 
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in 
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären 
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in 
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa 
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch 
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei 
etwa 21,8 Milliarden Euro.
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