Der Staatsrechtler Oliver Lepsius, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, hat das Bundesverfassungsgericht und die Politik scharf kritisiert. Im Gespräch mit dem „Tagesspiegel am Sonntag“ sagte der Rechtsprofessor: „Praktisch führt die Verfassungsrechtsprechung immer mehr zur Einengung künftiger Gestaltungsräume und fördert die Entpolitisierung der Politik.“ Das Bundesverfassungsgericht entscheide immer weniger konkrete Fälle, sondern „benutzt den Fall, um einen allgemeinen verfassungsrechtlichen Rahmen vorzugeben. Das halte ich für problematisch“. Als ein Beispiel nannte Lepsius das Urteil zu den Hartz-Gesetzen, in dem das Gericht 2010 die Regelleistungen zur Deckung des Existenzminimums monierte.
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