Der Gewinn steigt, das Geschäft wächst und plötzlich steht eine vermeintlich einfache Faustregel im Raum: Ab einer bestimmten Summe soll sich der Wechsel zur GmbH lohnen. Doch diese Rechnung greift zu kurz. Entscheidend ist nicht allein die Höhe des Gewinns, sondern vor allem, wie viel davon privat benötigt wird und was mit dem übrigen Kapital geschehen soll. Wann ist eine GmbH also wirklich die bessere Wahl?
Mit steigenden Gewinnen stellt sich für viele Einzelunternehmer irgendwann die Frage, ob ihre bisherige Rechtsform noch zur wirtschaftlichen Situation passt. Häufig fällt dabei eine konkrete Gewinngrenze, ab der sich der Wechsel zur GmbH angeblich automatisch lohnen soll. Doch zwei Unternehmer können jeweils 100.000 Euro Gewinn erzielen und trotzdem vor völlig unterschiedlichen Entscheidungen stehen. Während der eine einen Großteil davon für seinen privaten Lebensunterhalt benötigt, kann der andere erhebliche Beträge im Unternehmen belassen, neue Projekte finanzieren oder langfristig Vermögen aufbauen. Wer lediglich Einkommensteuer und Körperschaftsteuer gegenüberstellt, lässt deshalb wesentliche Faktoren wie den privaten Geldbedarf, Investitionspläne und die weitere Unternehmensentwicklung außer Acht. „Die falsche Rechtsform kann einen Unternehmer über Jahre unnötig Geld kosten und gleichzeitig genau die Spielräume einschränken, die er für seine weitere Entwicklung braucht“, warnt Philipp Statzinger von der Statzinger Steuerberatung.
„Deshalb muss vor einem Wechsel genau berechnet werden, wie viel Geld der Unternehmer privat benötigt, welcher Betrag im Unternehmen verbleiben kann und wofür dieses Kapital künftig eingesetzt werden soll“, so Philipp Statzinger weiter. Genau an diesem Punkt setzt er mit der Statzinger Steuerberatung an. Statt allgemeine Faustregeln auf jeden Unternehmer zu übertragen, betrachtet er die Einnahmen, betrieblichen Ausgaben, den privaten Geldbedarf und den langfristig im Unternehmen verbleibenden Betrag im Zusammenspiel. Dabei betreut Philipp Statzinger insbesondere digitale Dienstleister, Berater, Agenturen und andere digital arbeitende Unternehmer in Österreich, bei denen hohe Margen die Frage nach der passenden Unternehmensstruktur häufig besonders relevant machen. Zusätzlich zur Steuerberaterprüfung hat Philipp Statzinger die Anwaltsprüfung absolviert und verbindet steuerliche Fragestellungen dadurch mit juristischem Verständnis.
Statzinger Steuerberatung: Warum 100.000 Euro Gewinn nicht automatisch für eine GmbH sprechen
Ob eine GmbH wirtschaftlich sinnvoll ist, entscheidet sich nicht allein am Gewinn, sondern vor allem daran, wie das erwirtschaftete Geld verwendet wird. Während der Gewinn eines Einzelunternehmers der persönlichen Einkommensteuer unterliegt, zahlt eine GmbH auf ihren steuerpflichtigen Gewinn grundsätzlich Körperschaftsteuer. Bleibt Kapital nach der Besteuerung in der GmbH, kann es dort für das Unternehmen oder zulässige Investments weiterverwendet werden. Wird das Geld dagegen privat benötigt, muss berücksichtigt werden, auf welchem Weg es zum Unternehmer gelangt. Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttung haben jeweils eigene steuerliche und gegebenenfalls sozialversicherungsrechtliche Folgen. Bei einer Ausschüttung von GmbH-Gewinnen an eine Privatperson fällt grundsätzlich Kapitalertragsteuer an.
Wie stark sich der private Geldbedarf auf die Rechnung auswirkt, zeigt das folgende Beispiel: Erzielt ein Einzelunternehmer 120.000 Euro Einnahmen und daraus 100.000 Euro Gewinn, kann eine GmbH bereits prüfenswert sein, vorausgesetzt, ein Teil des Geldes kann tatsächlich in der Gesellschaft verbleiben. Benötigt Unternehmer A nahezu den gesamten Betrag für seinen privaten Lebensunterhalt, sieht die Rechnung anders aus als bei Unternehmer B, der bei gleichem Gewinn deutlich weniger privat benötigt und den Rest weiter investieren möchte. „Der Steuersatz einer GmbH sagt für sich genommen noch nicht, ob diese Struktur für einen Unternehmer wirtschaftlich sinnvoll ist“, betont Philipp Statzinger. Eine allgemeingültige Gewinngrenze lässt sich deshalb auch aus solchen Beispielrechnungen nicht ableiten.
Wachstum und Vermögensaufbau verschieben die Perspektive
Besonders interessant wird die GmbH-Frage, wenn erwirtschaftetes Kapital nicht vollständig konsumiert werden soll. Das betrifft häufig digitale Dienstleister, Berater, Agenturen und IT-Unternehmer, die mit vergleichsweise hohen Margen arbeiten. Steigen ihre Gewinne, wächst zugleich der Betrag, der nach betrieblichen und privaten Ausgaben für die weitere Entwicklung zur Verfügung stehen kann. Statt ausschließlich auf die aktuelle Steuerbelastung zu schauen, rücken damit neue Projekte, Investitionen und der langfristige Aufbau von Vermögen innerhalb der Gesellschaft in den Mittelpunkt.
Eine GmbH schafft hierfür eine andere Struktur: Gewinne, die nach der Besteuerung in der Gesellschaft verbleiben, müssen nicht zuerst privat ausgeschüttet werden, bevor sie innerhalb der GmbH für das Unternehmen oder zulässige Investments eingesetzt werden können. Dadurch verändert sich die Betrachtung insbesondere bei Unternehmern, die ihren wirtschaftlichen Erfolg als Kapitalbasis für die nächsten Schritte nutzen wollen. Philipp Statzinger fasst den entscheidenden Unterschied so zusammen: „Je weniger vom Gewinn unmittelbar privat gebraucht wird, desto wichtiger wird die Frage, wie das verbleibende Kapital künftig eingesetzt werden soll.“ Die passende Rechtsform wird damit Teil der Wachstumsstrategie statt einer isolierten Steuerentscheidung.
Wann eine Holding zusätzlich zur GmbH sinnvoll wird
Ist die operative GmbH sinnvoll, kann sich eine zweite Frage anschließen: Braucht es zusätzlich eine Holding? Dabei handelt es sich weder um eine Alternative zum Einzelunternehmen noch um eine eigene Rechtsform. In einem klassischen Aufbau hält der Unternehmer eine Holding-GmbH, die wiederum an der operativen GmbH beteiligt ist. Das Tagesgeschäft und die Gewinne entstehen weiterhin in der operativen Gesellschaft. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Gewinne von dort vollkommen steuerfrei an die Holding ausgeschüttet und anschließend beispielsweise für weitere Beteiligungen, Projekte oder unternehmerische Investments eingesetzt werden.
Eine solche Struktur kann interessant sein, wenn Vermögen außerhalb des operativen Geschäfts aufgebaut oder künftig mehrere Gesellschaften und Beteiligungen unter einem gemeinsamen Dach gebündelt werden sollen. Auch mit Blick auf geschäftliche Haftungsrisiken kann die Trennung relevant sein, wobei der konkrete Schutz im jeweiligen Haftungsfall rechtlich individuell geprüft werden muss. Wer seine Gewinne dagegen ohnehin vollständig in der einzigen operativen GmbH belässt und dort investiert, erzielt durch eine zusätzliche Holding nicht automatisch einen weiteren Vorteil. Gleichzeitig verursacht die zweite Gesellschaft eigene Gründungs- und laufende Kosten.
Entscheidend ist deshalb auch der richtige Zeitpunkt. Sind zunächst keine relevanten ausschüttungsfähigen Gewinne vorhanden oder soll das Kapital vollständig in der operativen GmbH eingesetzt werden, kann die Holding später ergänzt werden. Werden dagegen zeitnah größere Gewinne erwartet, soll Vermögen außerhalb des operativen Geschäfts aufgebaut werden oder sind weitere Gesellschaften und Beteiligungen geplant, kann die Holding bereits beim Aufbau der GmbH geprüft werden. „Zusätzliche Komplexität sollte immer durch einen konkreten Nutzen gerechtfertigt sein“, erklärt Philipp Statzinger. Die Holding ist damit kein obligatorischer nächster Schritt nach der GmbH, sondern eine zusätzliche Struktur für Unternehmer, deren weitere Entwicklung sie tatsächlich erforderlich macht.
Philipp Statzinger: Die Unternehmensstruktur sollte mit dem Unternehmen wachsen
Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht dauerhaft die richtige bleiben. Entwickeln sich Geschäft, Erträge und unternehmerische Ziele weiter, sollte deshalb auch die bestehende Struktur regelmäßig auf den Prüfstand. Für Philipp Statzinger kommt es dabei vor allem darauf an, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und mögliche Gestaltungen durchzurechnen, bevor Handlungsdruck entsteht. Mit der Statzinger Steuerberatung begleitet er Unternehmer deshalb nicht erst bei der Umsetzung eines Rechtsformwechsels, sondern bereits bei der Frage, welcher Zeitpunkt und welcher Aufbau zur geplanten Entwicklung passen.
„Unternehmer sollten ihre Struktur nicht erst dann hinterfragen, wenn eine Veränderung längst überfällig ist. Wer frühzeitig plant, kann die nächsten Schritte gezielt vorbereiten und seine unternehmerischen Möglichkeiten besser nutzen“, erklärt Philipp Statzinger abschließend. So wächst die Unternehmensstruktur nicht nach starren Faustregeln, sondern gemeinsam mit dem Unternehmen und seinen Zielen.
Sie sind digitaler Unternehmer in Österreich und möchten prüfen, ob Ihre aktuelle Unternehmensstruktur noch zu Ihren Gewinnen und weiteren Plänen passt? Dann melden Sie sich jetzt bei Philipp Statzinger und dem Team der Statzinger Steuerberatung (http://www.statzinger.at) und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch!
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