Verurteilung widerspricht rechtsstaatlichen
Grundsätzen
Ein Gericht im russischen Donezk hat am heutigen Dienstag die
ukrainische Militärpilotin Nadja Sawtschenko zu 22 Jahren Lagerhaft
verurteilt. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Erika Steinbach:
„Nadja Sawtschenko muss sofort freigelassen werden. Das Verfahren
widerspricht jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Mit diesem
Prozess setzt Russland seine Auseinandersetzungen mit der Ukraine
offenbar im Gerichtssaal fort. Er ist politisch motiviert und steht
symbolhaft für den Konflikt in der Ostukraine.
Das russische Vorgehen verstößt gegen das Minsk-II-Abkommen, in
dem vereinbart wurde, dass alle Geiseln freigelassen und Gefangene
ausgetauscht werden sollen. Die Entführung Nadja Sawtschenkos aus dem
Kampfgebiet in der Ostukraine nach Russland, ihre lange Inhaftierung
in Einzelhaft und die fragwürdigen Verhörmethoden verstoßen zudem
gegen internationales Recht. Wir fordern die russische Regierung
erneut dringend auf, internationale Standards einzuhalten.
Nadja Sawtschenko beteuert weiterhin ihre Unschuld. Die Pilotin
soll für den Tod zweier Journalisten des russischen Staatsfernsehens
im Sommer 2014 maßgeblich mitverantwortlich sein. Diese kamen durch
Artilleriebeschuss der ukrainischen Armee ums Leben. Die Daten des
Mobiltelefons Sawtschenkos belegen aber, dass sie zur Tatzeit nicht
am Ort des Geschehens, sondern bereits in der Gefangenschaft
russischer Separatisten war.
Nadja Sawtschenko war bereits mehrfach aus Protest gegen ihre
Behandlung in den Hungerstreik getreten. Sie kündigte an, nach der
Urteilsverkündung die Aufnahme von Nahrung erneut verweigern zu
wollen. Denn der Urteilsspruch habe mit Gerechtigkeit nichts zu tun.“
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