„Ich bin entsetzt über das heutige Urteil der
ägyptischen Justiz und die Verhängung von Haftstrafen gegen die
Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung sowie die angeordnete
Schließung des Büros der Stiftung in Kairo“, erklärte heute Dr.
Wolfgang Gerhardt MdB, Vorsitzender des Vorstandes der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.
„Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die
Konrad-Adenauer-Stiftung, wie die anderen in Ägypten vertretenen
deutschen politischen Stiftungen auch, in der Vergangenheit stets auf
der Basis von Recht und Gesetz gearbeitet hat. Ich gehe davon aus,
dass gegen die unhaltbaren Urteilsgründe Revision eingelegt werden
wird. Das ist allein schon deshalb notwendig, weil die Arbeit der
politischen Stiftungen im Kern in der Kooperation mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Förderung von Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft besteht. Sie ist im Übrigen
erst kürzlich auf höchster politischer Ebene durch die Aufnahme der
Konrad-Adenauer-Stiftung in das deutsch-ägyptische Kulturabkommen
bestätigt und bekräftigt worden. Auch deshalb ist das Urteil
unbegreiflich.“
Gerhardt weiter: „Die Verantwortlichen in Ägypten sollten alles
unternehmen, um wieder sichere Arbeitsbedingungen für die Tätigkeit
der politischen Stiftungen zu schaffen. Sie sollten erkannt haben,
dass die Arbeit der Stiftungen zutiefst im gemeinsamen
ägyptisch-deutschen Interesse liegt.“
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