Die Finanzminister der Länder haben sich auf 
schärfere Regeln für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung 
geeinigt. Straffrei bleibt sie nur noch bei hinterzogenen Beträgen 
von bis zu 25.000 Euro.
   GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, 
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: 
Einig waren sich die Finanzminister nach übereinstimmenden 
Medienberichten allerdings auch, dass die Möglichkeit zur 
strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung grundsätzlich 
erhalten bleiben soll. Aber ab dem 1. Januar 2015 sollen die Strafen 
deutlich steigen. Komplett straffrei bleibt eine Selbstanzeige dann 
nur noch, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht 
überschreitet. Bei höheren Summen wird es für die Steuersünder teuer.
Noch vor der Sommerpause will das Bundesfinanzministerium einen 
entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
   Werden die Vorschläge der Finanzministerkonferenz in Recht 
umgesetzt, wird bei hinterzogenen Steuern in einer Höhe von 25.000 
bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig. 
Bei einer hinterzogenen Summe ab 100.000 Euro steigt der 
Strafzuschlag auf 15 Prozent. Bei einem Hinterziehungsbetrag ab einer
Million Euro werden dann schon 20 Prozent fällig. Bislang bleibt eine
Selbstanzeige bei einem Hinterziehungsbetrag bis 50.000 Euro 
straffrei. Bei höheren Summen wird ein Strafzuschlag von fünf Prozent
fällig. Darüber hinaus müssen die Steuerangaben aus den vergangenen 
zehn Jahren und nicht mehr wie bisher fünf Jahre komplett offengelegt
werden.
   Für Steuerhinterzieher, die wieder in die Legalität zurückkehren 
möchten, gilt also: Je eher umso besser – und auch einfacher und 
günstiger. Mit einer Gesetzesverschärfung muss in jedem Fall 
gerechnet werden und auch einstige Steueroasen signalisieren immer 
mehr Bereitschaft, mit dem deutschen Fiskus zu kooperieren. Damit die
Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann, müssen 
einige Punkte genau beachtet werden, die für den Laien kaum 
überschaubar sind. Daher sollte er eine Selbstanzeige nicht ohne die 
Hilfe eines im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalts verfassen. Denn 
schon kleinste Fehler können gravierende Folgen haben und die 
strafbefreiende Wirkung verpufft.
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Über GRP Rainer
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