Rund 3700 Steuersünder haben im April das Mittel 
der Selbstanzeige genutzt, um in die Steuerehrlichkeit 
zurückzufinden. Damit ist die Zahl der Selbstanzeigen in diesem Jahr 
auf knapp 17.000 gestiegen.
   GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, 
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von
der steigenden Zahl der Selbstanzeigen profitieren die Behörden. Wie 
„Die Welt“ online berichtet, hat der Fiskus seit Frühjahr 2010, als 
die erste Steuer-CD angekauft wurde, mehr als vier Milliarden Euro an
Steuernachzahlungen eingenommen. Tendenz weiter steigend. Bislang 
sind die knapp 26.000 Selbstanzeigen im Jahr 2013 der Rekord, in 
diesem Jahr waren es in den ersten vier Monaten schon fast 17.000.
   Wie „Die Welt“ weiter berichtet, seien seit 2010 knapp 83.000 
Selbstanzeigen eingegangen. Demnach bringe eine Selbstanzeige dem 
Fiskus durchschnittlich Einnahmen von rund 52.000 Euro.
   Angesichts dieser Einnahmen erscheint es folgerichtig, dass sich 
die Finanzminister von Bund und Ländern geeinigt haben, Steuersündern
weiterhin das Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige zu gewähren, 
um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings werden die 
Regeln dafür ab 2015 aller Voraussicht nach deutlich verschärft. 
Nicht nur die Strafzuschläge sollen drastisch steigen, sondern auch 
der Zeitraum der Offenlegung aller Steuerangelegenheiten soll von 
derzeit fünf auf dann zehn Jahre verlängert werden. Das macht eine 
strafbefreiende Selbstanzeige deutlich schwieriger. Denn 
strafbefreiend wirkt sie nur dann, wenn sie auch tatsächlich 
vollständig ist und rechtzeitig gestellt wird.
   Daher sollten Steuersünder, die mit einer Selbstanzeige reinen 
Tisch machen wollen, sich dazu unbedingt an einen im Steuerecht 
erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser weiß, welche Angaben die 
Selbstanzeige enthalten muss und wie sie gestellt werden muss, damit 
sie ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann. Wer eine 
Selbstanzeige auf eigene Faust verfasst oder mit Hilfe von 
vorgefertigten Formularen, geht ein großes Risiko ein, dass sie nicht
wirksam ist und drastische Sanktionen bis zu einer Haftstrafe drohen.
Denn jeder Fall ist gesondert zu betrachten, Selbstanzeigen müssen 
die individuellen Begebenheiten berücksichtigen.
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Über GRP Rainer
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