Rund 3700 Steuersünder haben im April das Mittel
der Selbstanzeige genutzt, um in die Steuerehrlichkeit
zurückzufinden. Damit ist die Zahl der Selbstanzeigen in diesem Jahr
auf knapp 17.000 gestiegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von
der steigenden Zahl der Selbstanzeigen profitieren die Behörden. Wie
„Die Welt“ online berichtet, hat der Fiskus seit Frühjahr 2010, als
die erste Steuer-CD angekauft wurde, mehr als vier Milliarden Euro an
Steuernachzahlungen eingenommen. Tendenz weiter steigend. Bislang
sind die knapp 26.000 Selbstanzeigen im Jahr 2013 der Rekord, in
diesem Jahr waren es in den ersten vier Monaten schon fast 17.000.
Wie „Die Welt“ weiter berichtet, seien seit 2010 knapp 83.000
Selbstanzeigen eingegangen. Demnach bringe eine Selbstanzeige dem
Fiskus durchschnittlich Einnahmen von rund 52.000 Euro.
Angesichts dieser Einnahmen erscheint es folgerichtig, dass sich
die Finanzminister von Bund und Ländern geeinigt haben, Steuersündern
weiterhin das Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige zu gewähren,
um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings werden die
Regeln dafür ab 2015 aller Voraussicht nach deutlich verschärft.
Nicht nur die Strafzuschläge sollen drastisch steigen, sondern auch
der Zeitraum der Offenlegung aller Steuerangelegenheiten soll von
derzeit fünf auf dann zehn Jahre verlängert werden. Das macht eine
strafbefreiende Selbstanzeige deutlich schwieriger. Denn
strafbefreiend wirkt sie nur dann, wenn sie auch tatsächlich
vollständig ist und rechtzeitig gestellt wird.
Daher sollten Steuersünder, die mit einer Selbstanzeige reinen
Tisch machen wollen, sich dazu unbedingt an einen im Steuerecht
erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser weiß, welche Angaben die
Selbstanzeige enthalten muss und wie sie gestellt werden muss, damit
sie ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann. Wer eine
Selbstanzeige auf eigene Faust verfasst oder mit Hilfe von
vorgefertigten Formularen, geht ein großes Risiko ein, dass sie nicht
wirksam ist und drastische Sanktionen bis zu einer Haftstrafe drohen.
Denn jeder Fall ist gesondert zu betrachten, Selbstanzeigen müssen
die individuellen Begebenheiten berücksichtigen.
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Über GRP Rainer
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