Stuttgarter Nachrichten: Erbschaftsteuer

Bei dieser Steuer geht es für viele Firmen ums
Eingemachte: Unter ungünstigen Umständen bleibt den Erben nichts
anderes übrig, als die übernommene Firma zu zerschlagen,
auszuplündern oder zu verkaufen, um dem Staat zu geben, was des
Staates ist. Doch ein geschwächtes Unternehmen fällt womöglich nicht
nur als Steuerzahler aus, sondern auch als Arbeitgeber. Es wäre also
fatal gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Sonderregeln für
die Übertragung von Betriebsvermögen gekippt hätte.

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