Stuttgarter Nachrichten: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Helmpflicht

„Da hat die deutsche Justiz ja gerade noch die
Kurve gekriegt. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden: Eine Radfahrerin, die durch die Fahrlässigkeit einer
Autofahrerin Dauerschäden erlitten hat, trifft keine Mitschuld – auch
wenn sie keinen Helm getragen hat. Damit ist klar: Dem Unfallopfer
steht voller Schadenersatz zu. Außerdem schwingen sich die
Verfassungsrichter nicht zu Gesetzgebern auf, indem sie die
Helmpflicht einführen. Und die skandalöse, gegenteilige Entscheidung
des Oberlandesgerichtes Schleswig ist vom Tisch.“

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