Der baden-württembergische Justizminister Rainer
Stickelberger (SPD) will nach einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“
(Montag-Ausgabe) prüfen lassen, ob im Südwesten Menschen unter
rechtlich bedenklichen Umständen zwangsweise in der Psychiatrie
untergebracht sind. Mit dieser Ankündigung reagierte Stickelberger
auf entsprechende Hinweise der Neuen Richtervereinigung (NRV).
Der NRV-Landesvorsitzende Johann Bader hatte ihm anlässlich der
Diskussion über den Fall Gustl Mollath in Bayern geschrieben, auch im
Südwesten gebe es Unterbringungen nach dem Strafgesetzbuch, „die in
ihrer Tragik und rechtlichen Bedenklichkeit mit dem Fall Mollath
hinsichtlich der Anordnung und der Dauer der Unterbringung
vergleichbar sind“. So erfolge die zeitlich unbegrenzte Unterbringung
auch wegen Delikten wie Beleidigung oder Nötigung, die im Allgemeinen
nur mit Geldstrafen geahndet würden. Zudem gebe es Fälle, wo die
Diagnose einer psychischen Störung auf fragwürdiger Grundlage erfolgt
sei.
Stickelberger wird die Richtervereinigung nach Auskunft seiner
Sprecherin nun auffordern, die Fälle „konkret zu benennen“ und ihm
mitzuteilen. Er werde sie dann an die zuständigen
Staatsanwaltschaften weiterleiten, damit diese gegebenenfalls eine
gerichtliche Überprüfung herbeiführen könnten.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de
Weitere Informationen unter:
http://