Die Richter haben eine kluge Entscheidung
getroffen. Es wäre sinnlos, den Vordereingang mit Gesetzen gegen die
Schwarzarbeit zu verrammeln und hinten eine Einfallschneise zu
öffnen. Künftig wiegt das Risiko der einen Seite, bei schlechter
Arbeit keine Mängelansprüche durchsetzen zu können, das Risiko der
anderen Seite auf. Das Ziel des Gesetzgebers, Schwarzarbeit
einzudämmen, erfordere „eine strikte Anwendung“ des Gesetzes, so die
Bundesrichter. Stimmt. Wünschenswert ist ein ähnlich klarer
Standpunkt der Justiz nun auch, wenn es darum geht, kreative
Steuersparmodelle von Banken zu überprüfen.
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