Das Karlsruher Urteil stärkt die Unabhängigkeit
der Journalisten und damit die Rundfunkfreiheit. Es lässt hoffen,
dass der Druck aus Staatskanzleien und Parteizentralen auf die Sender
wenigstens etwas nachlässt. Und doch bleibt das Urteil am
entscheidenden Punkt inkonsequent – wie immerhin ein Richter selbst
in einem Minderheitsvotum festhält.
Wenn das Verfassungsgericht den Anteil staatlicher und staatsnaher
Gremienmitglieder auf ein Drittel beschränkt, so akzeptiert es eben
doch deren starke Repräsentanz. Es kann aber nicht richtig sein, dass
Regierende, die Gegenstand kritischer Berichterstattung durch die
Sender sein sollen, genau diese Sender beeinflussen. Deshalb sollten
– wie bereits im SWR und einigen anderen Sendern vorgelebt –
Staatsvertreter in Aufsichtsgremien höchstens eine kleine Minderheit
sein. Ministerpräsidenten haben dort gar nichts zu suchen.
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