Der Europäische Gerichtshof ist nicht die Welt;
sein Einfluss auf das „World Wide Web“ ist begrenzt. Das Urteil ist
zunächst nicht mehr als ein Stück Papier. Und die Macht der
nationalen Gerichte, die nun nach den Luxemburger Vorgaben
entscheiden müssen, endet meist an den Staatsgrenzen. Die
Google-Zentrale aber sitzt in den USA. Bisher hat sich Google kaum um
seine Kritiker geschert. Die spannende Frage bleibt, ob die Macht des
Konzerns das Recht bricht oder zumindest das europäische Recht beugt.
Das werden nicht allein die Richter entscheiden, noch nicht einmal
Europas Politiker. Entscheidend wird sein, ob die Bürger das ihnen
neu geschenkte Grundrecht auf ein Vergessen überhaupt annehmen und
verteidigen wollen – auch als Verbraucher. Nur gemeinsam kann die
Macht von Google gebrochen werden.
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