Es ist von Beginn an klar gewesen, dass zusammen
mit dem Lohn auch die zugrunde liegende Arbeitszeit kontrolliert
werden muss. Denn andernfalls ließen sich leicht 8,50 Euro zahlen,
wenn der Beschäftigte dafür zwei Stunden arbeiten muss. Dass sich das
Gesetz hier als bürokratisches Monster entpuppen würde, ist nicht
erkennbar. Die Dokumentationspflichten sind überschaubar, und sie
beziehen sich auf die Problembranchen, keineswegs auf die Wirtschaft
insgesamt.
Es scheint, als beruhe zumindest ein gewisser Teil der Aufregung
in den Betrieben auf der fehlenden Kenntnis der Regelungen. Der
weitere Teil beruht auf handwerklich schlecht gemachten Passagen (Was
gehört zum Lohn?) und zumindest fragwürdigen Vorschriften (Haftung
für Subunternehmer). Die Regierung wäre gut beraten, die Einwände der
vor allem kleinen und mittelständischen Betriebe ernst zu nehmen und
im Dialog nach Lösungen für die Praxis zu suchen; der Mindestlohn
braucht auch die Akzeptanz der Unternehmen. Warum damit bis zum
Sommer gewartet werden soll, erschließt sich niemandem.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de